• Hallo,

    darf man in 2012 ein NUB abrechnen, das jetzt Status 1 hat, das man aber selbst noch nicht beantragt hat.

    Wir sind uns etwas unschlüssig. M. E. reicht es doch aus, wenn man das in den Unterlagen zur Budgetverhandlung mit einreicht, um es dann ggf. noch nachträglich abzurechnen.

    Hat da jemand Erfahrung?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Guten Morgen,

    nein, das reicht nicht aus. Status 1 ist Voraussetzung. SIe müssen es dann aber verhandeln. Und sie können es auch erst abrechnen, wenn das Budget wirksam geworden ist, also mit dem laut Genehmigung wirksamen Datum.

    Die NUB sind im Gegensatz zu den unbepreisten ZE auch nicht ausgleichsfähig. Allerdings können sich die Kostenträger bei teuren NUB im EInzelfall mit einem Ausgleich einverstanden erklären.

    Sie haben das Recht, eine gesonderte, vorgezogene Verhandlung der NUB zu fordern, ich kenne allerdings kein Krankenhaus, das das bisher durchgesetzt hat.

    Sollten Sie allerdings das NUB schon im vergangenen Jahr verhandelt haben und es hat wieder Status 1, können Sie es noch abrechnen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    darf ich es denn überhaupt verhandeln, wenn ich es in 2011 nicht selbst beantragt habe, es aber jetzt laut Liste Status 1 hat?

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein. Sie hätten den Antrag für Ihre Klinik fristgerecht beim InEK abgegeben müsen. Das war offensichtlich nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau


  • Hallo,


    zum Thema Ausgleichsfähigkeit (Zahlbetragsausgleich) kann ich (und im übrigen auch die DKG) Ihre Rechtsposition nicht bestätigen. Vielmehr wird von der Krankenhausseite die Position vertreten, dass ein Zahlbetragsausgleich bei den NUBs durchzuführen ist. Ansonsten würden den erbrachten Leistungen (vor dem Datum der Vereinbarung) keine Vergütung gegenüberstehen. Diese Ausgleichsfähigkeit wurde z.B. von der Schiedsstelle Hamburg bestätigt. Es liegt im Übrigen in diesem Fall auch nicht im Ermessen der Kostenträger, ob für ein NUB-Entgelt ein Zahlbetragsausgleich durchzuführen ist.

    Freundliche Grüße

    Mark Schmitz

    Caritas Trägergesellschaft West gGmbH

    Pflegesatz-/ Entgeltverhandlungen - Kfm. Controlling

  • Guten Morgen!

    Wieso werden NUB´s angefragt, die doch eigentlich schon als ZE vorhanden sind? (z.B: 473 Panitumumab oder 448 Bevacizumab)

    Kann man die NUB-Begründung irgendwo einsehen?


    Vielen Dank!

  • Guten Morgen,

    Herr Heimig amüsiert sich in beinahe jedem Vortrag darüber, dass NUB beantragt werden, die a) nicht neu sind, b) bereits als ZE oder c) bereits DRG-wirksam sind. Die Anträge werden trotzdem gestellt und werden stur nach Schema bearbeitet, sie erhalten dann den Status 2.

    Meiner Kenntnis nach sind die Begründungen für die Einstufung nicht transparent.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,
    na ja. Sie müssen einen NUB-Antrag für 2015 stellen und wissen nicht ob das Medikament / Verfahren für das Sie den Antrag stellen, schon im DRG- oder ZE-Katalog für 2015 enthalten ist. Oder hat den Katalog für 2015 schon jemand gesehen? Also müssen Sie mitunter einen Blindflug wagen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Liebes Forum,

    ich habe eine Frage bezüglich einem speziellen Fall. Die Klinik hat einen Patienten Notfallmäßig zur Bypass-OP aufgenommen. Der Patient hat eine chronische Hepatitis mit sehr hoher Viruslast. Daraufhin bekam der Patient das Medikament Ledipasvir/Sofosbovir . Dieses NUB hat Status 1 aber ist nicht von unserem Haus verhandelt bzw beantragt.
    Welche Möglichkeiten hat man, dass sehr teure Medikament (ca. 15000€) erstattet zu bekommen? Oder bleibt das Krankenhaus in diesem Falle tatsächlich auf den Kosten sitzen?

    Herzlichen Dank für Ihre Meinung

    da_MediCo