Hallo,
zu diesem Thema warten wir auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Es gibt ein LSG Urteil, das die Portimplantation (zur Chemo bei im Aufenthalt durchgeführte OP) als nachstationäre Behandlung sieht. Hiergegen wurde aber beim BSG Revision eingelegt.
Mal sehen, wie es weiter geht.
Gruß
B.W.