Wiederkehrer innerhalb GVD...

  • Hallo,

    bei uns stellt sich gerade die Frage welche Tageszahl für die Wiederkehrer (wegen Komplikationen)innerhalb der GVD Verwendung findet.
    Genauer,- gehört der Kalendertag der GVD-Erreichung (der erste der ja zusätzlich finanziert wird und der auch bei jeder DRG dabei steht!)nun dazu oder nicht.
    Also der Aufnahmedatum + ausgewiesener GVD-Tage nun in die Wiederkehrer hineingerechnet (wird also VWD <= O_GVD zum Wiederkehrer) oder aber nicht (wird also VWD < O_GVD).

    Es geht zwar nur um einen Tag aber das sollte doch genau geregelt sein, weiss jemand wo genau und wie das geregelt ist....


    Mit Freundlichen Grüßen


    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Sehr geehrter Herr Lückert,
    im Downloadbereich des Forums ist unter

    "Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV"

    ein pdf-file (zwar von der "gegnerischen" Seite aber trotzdem gut) zu finden, das Ihnen mit Sicherheit weiter hilft.

    --
    Michael Hönninger
    MedCo/FA Anästhesiologie
    Städtisches Krankenhaus
    Frankenthal

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Moin Herr Lückert,

    Vorsicht mit dem angesprochenen Kassenleitfaden. Der ist (in dem Punkt Wiederaufnahme) völlig falsch. Dort werden nämlich nicht Kalendertage sondern Behandlungstage gezählt. I)

    Zur Erinnerung aus dem KHEntgG:
    "Wird ein Patient wegen Komplikationen wieder in dasselbe Krankenhaus aufgenommen, für den zuvor eine Fallpauschale berechnet wurde, darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden. "

    Die KFPV gibt leider in den DRG-Tabellen nicht die OGVD wieder, sondern den erste Tag mit Zuschlag. D.h. die OGVD ist ein Tag weniger.
    Wenn die Kalendertage des Wertes aus der KFPV also erreicht sind, wird der Fall mit einer neuen DRG abgerechnet, da die OGVD dann just überschritten ist. Wird der Patient am Kalendertag wegen Komplikationen (was ist das eigentlich?) aufgenommen, der dem Tag aus der KFPV entspricht, dann muß die alte DRG wohl wiederbelebt werden und es können nur Zusatzentgelte der OGVD-Regel berechnet werden. Das scheint jedenfalls so mittlerweile allgemeine Meinung zu sein, obwohl das nirgends exakt definiert ist. Es gibt da ein entsprechendes Zitat von Herrn Tuschen.

    Ich bin ja immer noch versucht nach Erreichen der OGVD in einem solchen Fall eine neue DRG abzurechnen.

    Als Ergänzung darf ich evtl. noch auf die Beiträge in "Ein Fall/Zwei Fälle" aus dem Februar in diesem Forum hinweisen.


    --
    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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  • Hallo und Danke für die antworten,

    dachte mir schon dass die Geschichte der Wiederkehrer wegen Komplikation noch nicht hinreichende geklärt ist. D gesetzeswidrige Haltung der Kassen mit Ihren Behandlungstagen wird die Sozialgerichte genauso beschäftigen wie die Frage was nun eine Komplikation ist (befürchte ich zumindest).

    Aber mal pragmatisch, wie gehe ich mit unseren 6% Wiederkehrer (davon viele wegen Chemotherapieschemata) innerhalb der Grenzverweildauer um(ich habe mal die ungünstigere Version mit > O-GVD-Tag mann kennt ja die Kassen ;) ) , muss ich jetzt wirklich jeden Fall prüfen und wenn nach welchen Kriterien, also was ist eine Komplikation aus Kassensicht (worst Case-Szenario).

    Schließlich ist es allemal besser Rückzahlungen zu leisten (und sein Budget sicher geschafft zu haben) als es nicht zu erreichen oder?

    Wenn wir nämlich die Zahlen nicht dahingehend bereinigen, müssen wir ja ins Defizit laufen, schließlich können wir dann unmöglich die Fallzahl und CMI erreichen wenn uns bis zu 2(?)-6% der Fälle zwangsweise zusammengeführt werden.....

    Wie machen ihr das mit der Wiederkehrerbereinigung bzw. wie haben das Optionshäuser gemacht?

    Gruß


    Thomas Lückert

    Johanniter Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    wir schauen uns jeden Fall genau an. Jeder kann anders gelagert sein. Chemotherapie wird bei uns wenn möglich ambulant erbracht, dann Abrechnung unproblematisch.

    Ab dem in der KFPV ausgewiesenen (Kalender-)Tag werden die zusätzlichen Entgelte z.B. bei Langliegern aber auch bei Wiederaufnahmen wg. Komplikation berechnet. Eine neue DRG während dieser Zeit kann nicht berechnet werden. Aber die Frage: "Was ist eine Komplikation?" kann auch nur individuell beantwortet werden.
    Da gibt es ganz klare (z.B. Nachblutung nach TE) und völlig diffuse (was ist mit Herz- od. Lungenproblemen nach OP / Anästhesie?)

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Wir haben gerade mühsam unsere Wiederkehrer wg. Komplikationen ermittelt (1. Hälfte automatisch: Wiederaufnahme innerhalb GVD, zweite Hälfte manuell: HD vergleichen, Briefe lesen)
    und kommen auf ca. 1%. Hierzu gehören selbstverständlich nicht geplante Wiederaufnahmen für Chemo, oder Wiederaufnahmen zur Geburt nach komplizierter Schwangerschaft (Geburt ist m.E. nie eine Komplikation).
    Für die Verhandlungen sollte die Bereinigung unbedingt stattfinden, da ansonsten die Fallzahl falsch hoch vereinbart wird, die BR falsch niedrig.
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Sehr geehrter Herr Lueckert,

    zumindest was die Wiederkehrer innerhalb der oGVD angeht, die zum nächsten Zyklus Chemotherapie wiederkommen, sollten Sie keine Argumentationsprobleme haben:
    Diese Patienten werden bei Ihnen ja nicht wegen Komplikationen aufgenommen, sondern zur Fortführung Ihrer Behandlung. Folglich können Sie auch für den neuen Aufenthalt eine neue DRG abrechnen.
    Bei uns in der Klinik treten solche Fälle öfters auf, bisher seitens Kostenträger unproblematisch.

    mfg
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Jetzt strapazieren wir mal die untere Verweildauer: Pat. geht bei DRG D40z(irgend ein Kieferkram) bereits am 2. Tag unter "Absingen schmutziger Lieder" nachhause. Wegen Komplikationen muss er mehrmals "poststationär" behandelt werden. Die Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer führte primär zum Erlösabzug. Können die postst. Tage dann doch noch zum vollen DRG Erlös führen?

    Bitte helft einem unwissenden Medizinmann