Hallo liebes Forum,
sehr geehrte Moderatoren,
ich stehe vor dem Problem, dass ich nicht weiß, welcher Aufnahmegrund im Falle einer Totgeburt (Gewicht > 500g) zu erfassen ist. Oder bekommt die Krankenkasse diese Daten nicht per Datenaustausch nach § 301 übermittelt? Wenn es hierzu eine Regelung gibt, bitte ich mir diese aufzuzeigen - vielen Dank!
Freundliche Grüße