Aufnahmegrund bei Totgeburt

  • Hallo liebes Forum,

    sehr geehrte Moderatoren,

    ich stehe vor dem Problem, dass ich nicht weiß, welcher Aufnahmegrund im Falle einer Totgeburt (Gewicht > 500g) zu erfassen ist. Oder bekommt die Krankenkasse diese Daten nicht per Datenaustausch nach § 301 übermittelt? Wenn es hierzu eine Regelung gibt, bitte ich mir diese aufzuzeigen - vielen Dank!

    Freundliche Grüße

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

  • Hallo, Torcida

    das Totgeborene ist nicht als eigener Fall zu erfassen.
    s. auch §1 Abs. 5 FPV, dort ist von Neugeborenen die Rede, die nach der Versorgung im Kreißsaal....

    Grüße
    AnMa

  • Hallo AnMa,

    habe mich in meiner Fragestellung mißverständlich ausgedrückt, sorry! Es geht um den Aufnahmegrund für den mütterlichen Behandlungsfall, sprich: handelt es sich in solch einem Fall um eine vollstationäre Krankenhausbehandlung mit dem Aufnahmegrund (0101) oder ist dem Kostenträger der Aufnahmegrund 0501 - Stationäre Entbindung zu übermitteln?

    Konnte hierzu leider nirgends eine genaue Regelung nachlesen. Die Problematik besteht hinsichtlich der Anzahl der Zuzahlungstage, die von der Krankenkasse dann in der KOUB übermittelt werden.

    Falls jemand auf einen entsprechenden Gesetzestext, Regelung, Empfehlung oder Vereinbarung verweisen kann, wäre ich sehr dankbar!

    Freundliche Grüße

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Torcida (3. April 2012 um 10:27)

  • Hallo,
    die Entbindung als solche differenziert nach meiner Kenntnis nicht zwischen Tot- und Lebendgeburt. Insofern erfolgte die Aufnahme zur Entbindung eines toten Feten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    sehe ich auch so wie Herr Horndasch. Aufnahme zur Entbindung. Resultat der Entbindung (welch schrecklicher Terminus) Einling totgeboren (> 500g).

    Grüße B. Sommerhäuser

  • Hallo Forum, hallo Torcida,

    ich denke Sie sind in der DKR 1505a Nr. 2 "gut" aufgehoben. Die hier beschriebene Diagnosekombination führt generell in eine Entbindungs-DRG. Folglich ist als Grund der Aufnahme auch die Entbindung anzugeben.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz