Liebes Forum,
in unserer Klinik ist eine Krankenakte verloren gegangen. Trotz allen Sicherheitsmaßnahmen die gewährleisten sollen, dass eben dies nicht geschieht, wissen wir nicht, wo die Akte nach dem medizinischen Fallabschluss geblieben ist bzw. ob sie je das Archiv erreicht hat. Es handelt sich dabei um einen Fall aus 2009, mit einer Verweildauer von 165 Tagen. Dementsprechend hoch ist auch der Zuschlag für die Überschreitung der oGVD. Der Fall wurde natürlich geprüft und die gesamte oGVD gestrichen.
Kann ich trotz verlorender Akte auf dem Rechtsweg einen Vergütungsanspruch gegen über dem Kostenträger geltend machen? Wie ist die Rechtslage? Hat jemand mit diesem Problem bereits Erfahrung gemacht.
Für kurze Erfahrungsberichte wäre ich Euch dankbar,
liebe Grüße
Chris