Verlorene Patientenakte - MDK-Prüfung

  • Liebes Forum,

    in unserer Klinik ist eine Krankenakte verloren gegangen. Trotz allen Sicherheitsmaßnahmen die gewährleisten sollen, dass eben dies nicht geschieht, wissen wir nicht, wo die Akte nach dem medizinischen Fallabschluss geblieben ist bzw. ob sie je das Archiv erreicht hat. Es handelt sich dabei um einen Fall aus 2009, mit einer Verweildauer von 165 Tagen. Dementsprechend hoch ist auch der Zuschlag für die Überschreitung der oGVD. Der Fall wurde natürlich geprüft und die gesamte oGVD gestrichen.

    Kann ich trotz verlorender Akte auf dem Rechtsweg einen Vergütungsanspruch gegen über dem Kostenträger geltend machen? Wie ist die Rechtslage? Hat jemand mit diesem Problem bereits Erfahrung gemacht.

    Für kurze Erfahrungsberichte wäre ich Euch dankbar,

    liebe Grüße

    Chris

  • Der Fall wurde natürlich geprüft und die gesamte oGVD gestrichen.


    Hallo,

    anhand welcher Unterlagen wurde denn geprüft?

    Als Rechnungssteller/Leistungserbringer ist man halt in der Beweispflicht, daher würde ich versuchen mit dem Kostenträger eine Einigung zu erziehlen, dem müsste hoffentlich auch klar sein, dass niemand ohne medizinischen Grund 165 Tage lang im Krankenhaus liegt.

    Gruss, A.

  • Guten Morgen,

    wir konnten bei der Begehung keine Akte vorlegen, sodass der Gutachter die gesamte Überschreitung der oGVD strittig stellte. Der Kostenträger verrechnete wenige Wochen später den strittigen Betrag in Höhe von knapp 35.000 EUR.

    Viele Grüße und einen schönen Tag

    Chris

  • Guten Morgen,

    ohne Unterlagen dürfte es schwierig werden eine medizinische Notwendigkeit für alle 165 Tage nachzuweisen. Vor Gericht dürfte die Ausgangslage damit auch dürftig sein.

    Ich würde versuchen mit dem Kostenträger zu verhandeln. Vllt. anhand noch vorhandener UL (vllt. elektronischer E-Brief o.ä.) bzw. aufgrund noch kodierter OPSen. So nach dem Motto, "bei Tag 124 wurde noch xy durchgeführt, hieraus ersichtlich, dass stationär notwendig war."

    Eventuell können Sie damit bei KT ein paar Tage raushandeln.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Guten Morgen,

    die Rekonstruktion der Verlaufskurve gelingt natürlich nie. Andererseits müssten sich ja in ihrem System eine Labor- Röntgen- ggf. Befunddokmentation usw. finden.

    Von Untersuchungen und Maßnahmen müssten auch Durchschriften da sein. Aus all dem kann man schon etwas machen, was zur teilweisen Abwendung der Rückforderung führt.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    was ich bisher herausfinden konnte war, dass die Aufnahme bei schwerster pAVK mit Gangrän erfolgte, in der elektronischen Akte finden sich in den letzten monaten lediglich laborbefunde. Der Entlassungsbericht war bereits 1,5 Monate vor Entlassung vorformuliert worden. Ich vermute, dass die Wundsituation weiterhin schlecht war.

    Das wird eine nettes Puzzle, da habe ich ja wohl den Hauptgewinn an Aufgaben zugeteilt bekommen.

  • Hallo Chris,

    ...ob sie je das Archiv erreicht hat...

    die Erfahrung lehrt, dass Akten sehr wohl das Archiv erreichen, jedoch gelegentlich auf Grund von Zahlendrehern o.ä. unter dem falschen Geburtsdatum abgelegt sind. Also, falls Sie nach Kosten-/Nutzenabwägung (immerhin geht es um € 35.000) zu dem Schluss kommen, dass sich der Suchaufwand lohnen könnte, begeben Sie sich auf die Suche nach „verwandten“ oder „benachbarten“ Akten...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Chris,

    nicht die Hoffnung aufgeben! Ich hatte das gleiche Problem mit verschwundener Akte. Nach allen eigenen Recherchen habe ich eine Rundmail an alle Abteilungsmitarbeiter geschickt. Nachdem das auch nichts brachte außer ein paar anderen Akten, die ich schon gesucht hatte(es ging um eine Klage nach MDK-Prüfung), haben wir die Sache aufgegeben.

    Nach 1 1/2 Jahren habe ich mal im Archiv nachgefragt und mir wurde gesagt, die Akte würde seit 2 Jahren (!!) dort hängen. Letztendlich war die Klage erfolgreich.

    WIr haben allerdings auch parallel eine elektronische Krankenakte, die allerdings noch nicht alle relevanten Daten enthält (noch im Aufbau).

    Viele Grüße

    Anne

  • Hallo Chris,
    da muss ich zustimmen, die Akten sind nicht weg: Bei 35.000 Euronen lohnt es sich schon das Archiv zu durchsuchen und alle Arztschreibtische /-schränke. Das dürfte ja auch keine kleine Akte sein, die in einer Ritze verschwindet.
    Die Erde ist rund, es kommt alles wieder vorbei....
    Nach durchschnittlich 1,5 Jahren sind bei uns alle "verlorenen" Akten wieder aufgetaucht: weil ein Arzt aufgehört hat und sein Büro geräumt wurde, weil umgebaut und umgezogen wurde und dabei aussortiert wurde, weil Namensvettern aus Versehen in der gleichen Tüte waren - es gibt nichts was es nicht gibt.
    Je nach System im Archiv bei den Zahlendrehern oder Buchstabendrehern anfangen zu suchen, dann bei den Nachbarn, bei dem Aufnahme-/oder Entlassungsdatum und auf jeden Fall alle ganz fetten Akten durchgucken.
    Und alle Schreibtische/Schränke der beteiligten Abteilungen....

    Viel Erfolg und nicht verzagen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo,

    also muss den anderen Recht geben.Alles auf den Kopf stellen.CA anschreiben - das klappt bei uns i.d. R. ganz gut.Wenn sie nicht aus dem Paralelluniversum auftaucht.. mit der Kasse reden. Gibt immer einen Kompromiss.

    Besten Gruß aus Berlin.

  • Hallo,

    die Krankenakte ist letztlich nur ein mögliches Beweismittel. In Betracht kommen ja auch noch andere Beweismittel, wie z.B. Zeugen (Ärzte, Pflegekräfte). Fraglich ist aber, ob sich evtl. Zeugen nach mehreren Jahren noch an die ausschlaggebenden Details eines Einzelfalles erinnern können und dies zur Überzeugungsbildung eines Gerichts ausreicht.

    Auch hier zeigt im übrigen die Erfahrung, dass verschwundene Akten nur höchst selten verschwunden bleiben - irgendwann tauchen sie alle wieder auf. Viel Glück bei der Suche.

    Viele Grüße

    Meyer-Zwo