Palliative und geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

  • Hallo Forum,

    wir haben einen Arzt und einige Schwestern in Palliativmedizin ausgebildet. Da wir die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung schon durchführen, stellt sich nun die Frage, ob man beide Komplexbehandlungen durchführen kann- vorausgesetzt natürlich, man erfüllt alle Mindestmerkmale.

    Abrechnungstechnisch kommen die beide sich ja nicht in die Quere, da die Palliativkomplex ja über ein Zusatzentgelt abgerechnet wird.

    Hat jemand damit Erfahrung?

    Viele Grüße

    Botticelli

  • Hallo,
    evtl. kann dies hier weiterhelfen.
    FAQ vom DIMDI

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Liebe Mitglieder,

    folgender Fall liegt in unserer Klinik vor:
    Pat. kommt mit distaler Fraktur des Radius zusätzlich eine Beckenringfraktur (sowie diverse ND/ multimorbide Patientin), wird am Radius operiert und bekommt in unserem Hause (Unfallchirurgie) eine alterstraumatologische frührehabilitativen geriatrische Komplextheraphie (als Überlieger in das Jahr 2017).
    Nach 4 Wochen und nach Röntgenkontrolle wollen wir auf unserer Geriatrischen Station eine frührehabilitativen geriatrischen Komplextheraphie durchführen.

    Ist das möglich? Da die ATZ Geri Komplex ja eigentlich noch für 2016 berechnet wurde...
    Die Pat. in eine AHB zu stecken, ist aufgrund Ihres Barthel bei Entlassung (40 Pkt).nicht so sinnvoll?!


    Für eure Meinungen und Unterstützung bin ich dankbar!

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.

  • Hallo aliuJ89,

    prinzipiell wäre das möglich. Es ist aber zu bedenken, dass der Akutgeri-OPS die medizinische Notwendigkeit des stat. Aufenthaltes voraussetzt, und auch Reha-Fähigkeit gegeben sein muss..

    Gruß
    fimuc

  • Hallo,

    aber das ist doch ein Fall, da wird doch die Dauer für die Komplexbehandlung einfach weiter gezählt. Oder war er zwischenzeitlich zu Hause?
    Außerdem ist wirklich die Notwendigkeit der KH-Behandlung fraglich, zur Mobilisation der Radiusfraktur?

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    vielen Dank erst mal für eure Antworten.
    Der Patient geht natürlich zwischen beiden Komplextherapien in die Kurzzeitpflege.... unsere Überlegung war, der Patientin zu sagen, Sie solle eine Einweisung vom Hausarzt mitbringen um somit die med. Notwendigkeit für eine "neue" Geri Komplex zu stärken?! Da die Pat. auch multimorbide ist und eigentlich genug Auswahl an Krankheiten hat....?!

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.

  • Hallo aliu J89,

    Ich denke, wenn Die Patient nicht bei einer sehr gnädigen Kasse versichert ist, werden Sie den 2. Fall wohl nicht als akut-stationären Aufenthalt bezahlt bekommen. Die ganze Fallkonstellation deutet doch zu stark auf eine normale Reha nach $40 hin. Ob dafür eine Indikation und eine Abrechnungsgrundlage vorliegt, weiß ich natürlich nicht.
    Bei unseren MDK- Geriatern würde der 2. Geri-Komplex-Kode höchstwahrscheinlich gestrichen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier