Hallo zusammen,
momentan streite ich mich mit dem MDK bzw. der GKV aufgrund der Streichung der Nebendiagnose F10.0 (akute Alkoholintoxikation, akuter Rausch) mit resultierender DRG-Änderung.
Im ersten MDK-GA wurde die Diagnose aufgrund von fehlendem Ressorcenverbrauch gestrichen.
Darauf widersprach ich wie folgt:
Die Patientin wies bei Aufnahme eine Blutalkoholkonzentration von 2,3 ‰ auf. Ab 2 ‰ besteht akute Schockgefahr für die Patientin mit Gefährdung der Vitalfunktionen sowie drohender Entgleisung des Stoffwechsels (Hypoglykämie, Elektrolytentgleisung). Die vitale Gefährdung erfordert eine kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen, um bei eintretender Verschlechterung sofort reagieren und um somit größere Schäden von der Patientin abwenden zu können. In der Anlage erhalten Sie von uns eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen der Vitalzeichen. Am Aufnahmetag führten wir viermalig Blutdruckkontrollen sowie Pulsmessungen durch. Es entstand ein erhöhter Betreuungs- u. Überwachungsaufwand.
Im weiterhin ablehnenden 2. GA heißt es: "Aus gutachterlicher Sicht ist es nachvollziehbar, dass eine Alkoholintoxikation vorgelegen hat, jedoch wurde die Patientin nicht adäquat behandelt, d.h. es fand keine engmaschige Überwachung der Vitalfunktionen, ggf. sogar im Bereich einer ITS statt. Die viermalige Messung des Blutdruckes und zweimalige Messung der Herzfrequenz entsprechen keiner intensiven Überwachung und sind hinsichtlich einer Alkoholintoxikation nicht als adäquater Ressourcenaufwand zu betrachten."
Wie beurteilt ihr den Sachverhalt?
HD ist die Ruptur einer Bandscheibe mit anschließender OP. Die F10.0 ist ND.
Könnt ihr mir noch weitere Argumente, als die bisher aufgeführten, geben?
Klagen?
Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!