Hallo zusammen!
Nachdem wir in unserem Haus das MDK-Management umgestellt haben, bzw. dabei sind, hab ich mal wieder eine Frage:
Wir fragen uns, wer Fälle kodieren und freigeben darf?
Nach Recherchen im Internet und u.a. nach der Lektüre dieses Betrages hier im Forum (Rechte einer MDA? ) würde ich ja sagen, dass man für die Kodierung nicht zwangsläufig einen Arzt braucht. Aber darf das nun theoretisch "jeder" machen, der von der Klinik beauftragt wird? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder ähnliches?
In der DKR D001a steh ja: "Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes.". Das bezieht sich jetzt aber nur auf den "Behandlungsverlauf" und nicht auf die Kodierung im Krankenhausinformationssystem!?
Es ist also theoretisch möglich, einen Fall komplett ohne Arzt zu kodieren, freizugeben und an die KK zu übermitteln?
Ich frage deshalb, weil wir uns fragen, ob wir (keine Ärzte) die Korrekturen von MDK-Fällen nicht selber vornehmen können. Aktuell schicken wir nämlich noch jeden (voher mit den Ärzten diskutierten) Fall an den jeweils verantwortlichen Arzt um bspw. einen OPS oder eine ICD zu ändern. Das würden die Docs natürlich gerne loswerden und wir würden es gerne machen um das Verfahren zu beschleunigen.
Ich hoffe meine Frage ist verständlich und jemand weiß Rat.
Gruß D.M.