Wer darf kodieren, freigeben und korrigieren?

  • Hallo zusammen!

    Nachdem wir in unserem Haus das MDK-Management umgestellt haben, bzw. dabei sind, hab ich mal wieder eine Frage:

    Wir fragen uns, wer Fälle kodieren und freigeben darf?

    Nach Recherchen im Internet und u.a. nach der Lektüre dieses Betrages hier im Forum (Rechte einer MDA? ) würde ich ja sagen, dass man für die Kodierung nicht zwangsläufig einen Arzt braucht. Aber darf das nun theoretisch "jeder" machen, der von der Klinik beauftragt wird? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder ähnliches?

    In der DKR D001a steh ja: "Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes.". Das bezieht sich jetzt aber nur auf den "Behandlungsverlauf" und nicht auf die Kodierung im Krankenhausinformationssystem!?

    Es ist also theoretisch möglich, einen Fall komplett ohne Arzt zu kodieren, freizugeben und an die KK zu übermitteln?

    Ich frage deshalb, weil wir uns fragen, ob wir (keine Ärzte) die Korrekturen von MDK-Fällen nicht selber vornehmen können. Aktuell schicken wir nämlich noch jeden (voher mit den Ärzten diskutierten) Fall an den jeweils verantwortlichen Arzt um bspw. einen OPS oder eine ICD zu ändern. Das würden die Docs natürlich gerne loswerden und wir würden es gerne machen um das Verfahren zu beschleunigen.

    Ich hoffe meine Frage ist verständlich und jemand weiß Rat.

    Gruß D.M.

  • Der für die Kodierung verantwortliche Arzt darf natürlich diese Arbeiten delegieren. Warum auch nicht. (Gibt allerdings MDKs, die dann ankommen und meinen, sie müssten nicht auf von Nicht-Ärzten vorgebrachte Argumente reagieren. Da wird dann geklagt)

    Ich würde aber dann auch ein Prüfung der Einstufung vornehmen, denn mehr Verantwortung = mehr Bezahlung.

    Was Sie definitiv nicht dürfen ist Diagnosen stellen.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,
    bei uns hat irgendwann die Chefarztrunde ganz offiziell die Kodierung/Freigabe an das Medizincontrolling übertragen.
    Die MDK-Fälle werden auch von uns bearbeitet. Es wird ein Widerspruch vorformuliert und dann (mit) vom Arzt unterschrieben (oder eben auch nicht oder geändert unterschrieben).
    In jeder Abteilung gibt es einen "DRG-Arzt" als Ansprechpartner bzw. ist der Chefarzt sowieso verantwortlich.
    Funktioniert eigentlich problemlos (auch mit dem MDK).

    Letzendlich muß das jedes Krankenhaus intern regeln (am besten schriftlich).

    papiertiger: Mit dem "Diagnosenstellen" ist das so eine Sache: z.B. DM entgleist?, HI NYHA ?, Keime, TIA Dauer? etc. - das findet sich in den wenigsten Epikrisen fein säuberlich aufgelistet (vor allem nicht in chirurgischen), das sollte ein guter Kodierer schon "diagnostizieren" können.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten. Natürlich schauen auch die Ärzte bei uns mit drauf und sehen auch die MDK-Gutachten. Es geht uns halt um die Fälle, bei denen die Docs sagen das der MDK Recht hat. Hier finden wir den Weg von uns (Administration, Monitoring und auch schon mal selber drüber nachdenken :) ) über das Patientenmanagement zum Arzt und wieder zurück zu lange. Zumal da gerne mal was liegen bleibt, weil es ja nicht die liebste Tätigkeit der Ärzte ist. Daher unsere Idee: Wenn sich alle einig sind, dass der MDK Recht hat ändern wir flugs die Diagnose, VWD, Prozedur oder was auch immer und schließen den Fall ab.

    Was Sie definitiv nicht dürfen ist Diagnosen stellen.

    Wenn ich nur eine Diagnose nach Gutachten des MDK eingebe ist das nicht "stellen", oder!? Also das sollte dann doch kein Problem sein, oder!?

    Gruß D.M.

  • Ich denke, mit Diagnosen stellen ist gemeint, eine Diagnose zu "erfinden" oder etwas einzugeben, wenn in der Doku steht: "Pat. erhielt Nasentropfen". Daraus kann man nicht einen grippalen Infekt machen...

    Leider ist es oft so, daß nicht ausreichend dokumentiert wird, und wir nicht erkennen können, was z.B. für ein Hypertonus vorliegt. Wir landen dann meistens bei den sonstigen Diagnosen oder "o.n.A.", was ich sehr schade finde. Wenn mir aus der Doku etwas ersichtlich hervorgeht, dann gebe ich die Diagnose ein. Wenn nicht, frage ich nach.

  • B. Schrader

  • Hallo Hr. Schrader,
    es geht hier - glaub´ich - auch nicht um Schuld und Schuldbefreiung etc., sondern darum Abläufe zu regeln.
    Den Chefärzten ist durchaus bewußt, dass sie auch für die ordnungsgemäße Kodierung verantwortlich sind.
    Es wurde an die "Spezialisten" übertragen (so wie andere Tätigkeiten auch).

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Guten Morgen, Frau Zierold,

    die Eingangsfrage war nach der Rechtsgrundlage ... darf eine Kodierkraft die Fälle eigenständig kodieren und freigeben.

    Sicherlich ist den Chefärzten bewusst, dass sie für die ordnungsgemäße Kodierung (mit)verantwortlich sind.

    Ich glaube aber nicht, dass die "verantwortliche " Kodierkraft deswegen "raus" aus der Verantwortung ist.

    Der verantwortliche Arzt übergibt, die Kodierkraft übernimmt - und hat sich folglich die Frage zu stellen: "Kann ich auf Grund meiner Qualifikation, Berufserfahrung , Wissenstand die Aufgaben übernehmen und ausführen."

    Ich meine, die Kodierkraft trägt anteilig gleichwertig die Verantwortung für die sachgerechte (Rightcoding) Kodierung.

    Lasse mich da aber gern belehren.


    Gruß,

    B. Schrader

  • Hallo Hr. Schrader,
    selbstverständlich ist auch der Kodierer für seine Ausführung verantwortlich.
    Das hatte ich auch nicht infrage gestellt. Ich hatte nur unser Praxisbeispiel dargestellt.
    Und ich finde es immer gut, wenn irgendwo steht wer was wann wie zu machen hat (oder nicht).

    Als Rechtsgrundlage gibt es nur die DKR, aber deren Auslegung ist vielfältig - wie dieses Forum zeigt.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo zusammen,

    ich denke man muss die Frage aus zwei verschiedenen Blickwinkeln sehen. Die Verantwortung für die Kodierung im Außenverhältnis (also z. b. gegenüber der Krankenkasse óder auch dem Patienten) trägt sicherlich der behandelnde Arzt, der damit auch für fehlerhafte Kodierungen die Verantwortung tragen muss.

    Im Innenverhältnis, also innerhalb des Krankenhauses kann es nach Arbeitsrecht meines Erachtes durchaus sein, dass die/derjenige, die/der die Kodierung tatsächlich vorgenommen hat, in Regress genommen wird, z. b. bei grober Fahrlässigkeit. Das ist dann aber wahrscheinlich in jedem KH ein bisschen anders geregelt.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Als Rechtsgrundlage gibt es nur die DKR, aber deren Auslegung ist vielfältig - wie dieses Forum zeigt.


    Vielleicht irre ich mich, meine aber, dass zusätzlich das sog. Übernahmeverschulden ( Kodierkraft übernimmt...) tangiert wird.

    Wie bereits gesagt, lasse mich gern belehren.

    Gruß,

    B. Schrader