Beweispflicht Versand Unterlagen MDK-Verfahren?

  • Hallo zusammen!

    Mich beschäftigt gerade die Frage, wie es mit der Beweispflicht bei dem Versand von Unterlagen im MDK-Verfahren aussieht?

    Wir haben folgenden Fall:
    Patient entlassen: Ende Nov. 2010
    erste Anfrage Befundunterlagen: Juni 2011
    von uns rausgeschickt: August 2011
    MDK-Erst-Gutachten: Juni 2012

    Da wollte ich jetzt mit nicht mehr zeitnaher Prüfung argumentieren. Da hat mich dann aber unser Archiv daraufhin gewiesen, dass der MDK im Januar 2012 nochmal genau die gleichen Unterlagen angefordert hat und behauptet wir hätten denen nichts geschickt.

    Ok, das hätte ich ja akzeptiert und gesagt: "Nicht zeitnah durch unsere Schuld, also los.".

    ABER

    Jetzt hab ich von der gleichen Kasse und dem gleichen Gutachter noch einen solchen Altfall (gleicher Entlasszeitraum und gleicher Zeitraum Anforderung Befundunterlagen) auf den Tisch bekommen. Diesmal ohne Nachforderung von Akten. Da drängt sich mir doch der Verdacht auf, dass der MDK hier irgendwas verschludert hat und beim oben genannten Fall wenigstens so schlau war zu versuchen uns die Schuld für die nicht zeitnahe Prüfung zu geben. Dazu einfach mal eben noch 'ne Anforderung von Akten rausgeschickt bevor man das Gutachten verschickt und schwupps liegt der schwarze Peter bei uns. Tut mir leid, aber aktuell traue ich unseren Freunden da alles zu.

    Nun die Frage, muss ich beweisen, dass wir denen die Unterlagen bereits 2011 geschickt hatten? Wie macht Ihr das denn so? Dann müsste ich ja theoretisch jeden Brief per (Einwurf-)Einschreiben rausschicken. Oder reicht eine Dokumentation in unseren Akten an dem Tag rausgeschickt?

    Wie ist das denn dann umgekehrt? Eine Prüfanzeige für beide Fälle liegt mir nicht vor. Muss mir der MDK jetzt beweisen, dass ich eine bekommen habe?

    Das kann doch auch nicht sein, denn dann könnte ich ja bei jedem Fall behaupten, dass ich eine Prüfanzeige nie bekommen habe und wir daher über die 6 Wochen sind (die kommen ja nie als Einschreiben). Mach ich nicht und will ich nicht, aber nur mal so als Gedankengang.

    Würde mich über Antworten freuen. Gerne auch darüber, wie Ihr das bei Euch so gestaltet.

    Gruß D.M.

  • Hallo,

    weil unsere Post beim MDK oft nicht ankam, schicken wir seit 4 Jahren wöchentlich unsere Ausgangspost per Sammeleinschreiben gegen Rückschein an den jeweiligen MDK, inliegend Inhaltsangabe. Fragt eine Kasse, warum wir lt. MDK keine Unterlagen liefern, bekommt sie Kopien vom Rückschein und der Inhaltsangabe.
    Anwaltlich beraten hat der MDK die Nachweispflicht, dass wir die MDK-Prüfanzeige fristgerecht erhalten haben. Da wir diese Anzeigen immer mit Normalpost bekommen, kann er den Nachweis nie führen.

    Alles Gute,

    dewag

  • Hallo,

    man fragt sich schaudernd, was mit all den nie angekommenen Unterlagen (=personenbezogene medizinische Dokumente!) wohl passiert sein könnte....

    Beste Grüße - NV

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was mit all den nie angekommenen Unterlagen (=personenbezogene medizinische Dokumente!) wohl passiert sein könnte....


    http://www.berlin.citysam.de/fotos-berlin/b…nnschaft-17.jpg
    Kommen ggf. bei Großturnieren mit deutscher Beteiligung zum Einsatz...

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Von Krankenhäusern wir zu Recht vom MDK Gutachter das Befolgen des des Wirtschaftlichkeitsprinzips gefordert


    Selber wird jedoch weiterhin vielfach auch auf die gute alte (teure) Schneckenpost gesetzt
    Der vollständige Einsatz moderner und sicherer (!) Kommunikationswege wird bisher nicht erwogen
    Und niemand stört sich an dieser Verschwendung von Ressourcen und der problematischen Datensicherheit


    Schätzung: 70.000 Briefe sollen jeden Tag verloren gehen....

    http://www.rp-online.de/wirtschaft/unt…akete-1.1618825


    Fax: beim MDK sehr beliebt...

    Aber:

    „Bislang konnte man als Anwalt seinen Mandanten daher nicht raten, ein wichtiges Schreiben per Telefax zu übermitteln.“

    http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-…koll-also-doch/


    und


    BGH, Beschluss vom 21. 7. 2011 - IX ZR 148/10; KG Berlin

    „Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK" -Vermerk unterlegte Absendung eines
    Schreibens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein bloßes Indiz
    hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger....“

    http://lexetius.com/2011,3997


    Gruß

    E Rembs