Liebe Freundinnen und Freunde an der MDK-Front,
Eines muss man den MDK-Gutachtern lassen: sie glänzen mit einer geradezu unerschöpflichen Phantasie, dem Krankenhaus doch noch das Einkommen streitig zu machen, obwohl der geprüfte Fall gänzlich korrekt abgebildet und somit eigentlich nichts zu beanstanden ist. In meinem Fall hier sind zwei konkurrierende HD unstrittig, alle ND, OPS und die VWD ebenfalls unstrittig. Bei konkurrierenden HD ist die Diagnose mit dem höheren Ressourcenverbrauch zu kodieren. So weit so gut.
Unsere Hauptdiagnose „A“ führt den Fall in eine DRG mit einem Entgelt von ca. 20.000 Euro. Die Hauptdiagnose „B“, die der Gutachter haben will, führt den Fall in eine DRG mit einem Entgelt von ca. 9.000.
Wie kommt der Gutachter nun darauf zu behaupten, der größere Ressourcenverbrauch liegt bei HD „B“? Tja, darauf muss man erst einmal kommen: Er hat in den Akten gefunden, dass die OP-Dauer für die Diagose B über der der Diagnose A liegt. Und damit ist für ihn der Ressourcenverbrauch bei B höher als bei A.
Entweder hat der Gutachter überhaupt keine Ahnung über das DRG- Kalkulationsverfahren oder er ist schlicht bösartig. Wie dem auch sei, Tatsache ist doch folgendes:
1. Im pauschalierten DRG-Entgeltsystem spielt die tatsächliche OP-Dauer keine Rolle, die OP an sich muss erbracht sein und wird pauschal vergütet, egal, wie lange die jeweilige Klinik für die OP tatsächlich benötigt und gänzlich ungeachtet der Tatsache, welche Kosten einer Klinik tatsächlich entstehen. Das ist ja der Sinn des ges. DRG-Systems! Der kann hier nicht einseitig ausgehebelt werden.
2. Der Aufwand im OP ist nur ein Teil der Kalkulationskosten. Tatsächlich werden 12 Kostenstellen für 10 Bereiche kalkuliert. Dabei sind der OP und die Anästhesie nur 2 Kostenstellen der genannten 12.
3. Die Abbildung des Ressourcenaufwands ergibt sich aus den vom InEK ermittelten bundesdurchschnittlichen Kosten einer DRG. Insofern ist die Gruppierung mit einem zertifizierten Grouper die alleinige Methode zur Abbildung des pauschalierten Ressourcenaufwandes, der jeder Klinik pauschaliert zusteht. Ein tatsächlich erbrachter einzelner Minutenwert einer OP ist systemgewollt nicht der Maßstab des Ressourcenverbrauchs und somit nicht der Maßstab für die Vergütung einer Fallpauschale.
Grüße vom Caseschnüffler