Hallo,
egal welche Argumente von beiden Seiten, KH und KK vorgetragen werden: es heißt immer, entscheidend sind die Regelungen der FPV, und die sagt bei dieser Konstellation ganz einfach, es ist kein eigener Abrechnungsfall zu bilden, die bis zum Verlassen des Kreissaales entstandenen Kosten sind mit dem Entbindungsfall der Mutter abgegolten, und jedes Festhalten an einer separaten Abrechnung stellt eine unzulässige Kostenforderung dar