Rechnungsstorno nach 1 1/2 Jahren gefordert

  • Hallo,

    egal welche Argumente von beiden Seiten, KH und KK vorgetragen werden: es heißt immer, entscheidend sind die Regelungen der FPV, und die sagt bei dieser Konstellation ganz einfach, es ist kein eigener Abrechnungsfall zu bilden, die bis zum Verlassen des Kreissaales entstandenen Kosten sind mit dem Entbindungsfall der Mutter abgegolten, und jedes Festhalten an einer separaten Abrechnung stellt eine unzulässige Kostenforderung dar

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Hallo,

    was mich an diesen Anfragen nur ziemlich ärgert ist, dass dieser Fälle meistens erst zur Verjährungsfrist ausgegraben werden. Der Aufwand ist wesentlich höher einen Altfall aus dem Archiv zu holen als einen aktuellen aus dem Handarchiv.

    Um den Fall aufklären zu können benötigen wir die Akte, denn nur dort wird rechtsicher dokumentiert. Was passiert auf Seiten der Kasse wenn ich jetzt bei jedem angefragten Fall sagen würde, der war auf Station - steht hier in der Akte? Die Kasse hätte dann gerne eine Kopie davon (würde ich mir auch so machen) nur die Kasse hat kein Anrecht darauf sondern nur der MDK und der wurde nicht eingeschaltet...wo wir dann wieder beim o.g. Prüfverfahren wären!?


    S. Lindenau

    Edit:
    Ich würde die Argumentation noch etwas differenzieren. Zunächst einmal ist es kein §39-Fall sondern RVO und damit nicht über den §275 Abs. 1c gedeckt. Wie es mit den Kurzbericht gem. Landesvertrag aussieht weiß ich jetzt nicht genau, aber ich gehe mal davon aus, dass auch RVO-Fälle abgedeckt sind.
    Allerdings unterliegen auch RVO-Fälle dem Datenschutz und dem Beschleunigungsgrundsatz. Das heißt auch hier darf die Kasse nur die Daten des §301 sehen und sich auch nicht ewig Zeit nehmen um die Prüfung einzuleiten. Der 3. Senat geht von max. 2 Jahren aus.
    Das nächste Problem wäre die stationäre Behandlungsbedürftigkeit. Nur weil es in der P.-Akte steht, dass das NG auf Station versorgt wurde muss es ja nicht stationär notwendig gewesen sein. Und wer kann diese Notwendigkeit nach 2 Jahren prüfen?
    Ansonsten wäre es für die KH sehr einfach. Wir schreiben einfach in die Akte, dass das NG im Säuglingszimmer versorgt wurde, oder schieben das NG für eine kurze Zeit auf das Zimmer. Das soll ausreichen? Und die Kontrolle/ Prüfung dieses Sachverhaltes kann komplett über Informationen gem. §301 erfolgen? Ich glaube nicht.

    Freue mich auf die weitere Diskussion

    2 Mal editiert, zuletzt von SLindenau (8. November 2012 um 12:25)

  • Hallo,

    die Diskussion über die (Nicht)Abrechnung gab es schon mal

    Abrechnung Neugeborenes

    aber wenn sie Ihre Abläufe im Haus kennen können Sie meist sehr schnell anhand der Zeiten erkennen, ob hier noch eine Versorgung außerhalb des Kreißsaales erfolgte. Da müssen Sie meist nicht in die Akte schauen. Manchmal fragen die Kostenträger auch vorher die Mutter, von wo aus sie nach Hause gegangen ist.

    Ein Haus hier bei uns macht das ganz geschickt und entlässt die Mütter nur über die Entbindungsstation (erst dort gibt es die Papiere), wenn die Frauen nachfragen heißt es dann "tut uns leid, aber das will ihre Kasse so"....

    nun ja, diesen Satz hört man (leider) öfter....

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo Zakspeed,

    natürlich sind mir unsere Abläufe klar und anhand der Aufnahme- und Entlasszeiten kann man einen Verdacht äußern. Aber es kommt letztlich darauf an, was in der Akte steht.

    Da ich unsere Abläufe kenne, weiß ich auch, dass die Entlasszeiten leider nicht immer 100%ig stimmen.

    Und nochmal wir legen die NG nicht extra auf ein Zimmer ich weigere mich auch nicht solche Fälle zu prüfen, wenn diese zeitnah angesprochen werden, da auch uns mal ein Fehler unterläuft aber nicht nach so einer langen Zeit.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo zusammen,

    was mich an diesen Anfragen nur ziemlich ärgert ist, dass dieser Fälle meistens erst zur Verjährungsfrist ausgegraben werden. Der Aufwand ist wesentlich höher einen Altfall aus dem Archiv zu holen als einen aktuellen aus dem Handarchiv.

    Da kann ich eigentlich nur ganz trocken erwidern: Hätten Sie den Fall von vornherein korrekt abgerechnet, dann müssten Sie ihn nicht verspätet korrigieren. Ich finde es ziemlich frech, sich jetzt drüber zu ärgern, dass die Kasse eine korrekte Abrechnung fordert! :thumbdown:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Morgen Herr Bauer,

    das wäre frech wenn ich bewusst falsch abrechnen würde.

    Zudem ist doch gar nicht klar, ob der Einzelfall falsch abgerechnet worden ist!

    Sie gehen einfach davon aus, dass es so ist. Ist das frech?!

    Und ja es ärgert mich...genauso wie es Sie ärgern würde wenn ich nach 3 1/2 Jahre mit alten Fällen auf Sie zu kommen würde. Dann darf doch wohl die Frage gestattet sein, ob die KK das darf.

    Aber vielleicht könnten wir wieder zum Thema zurück kommen...

    S. Lindenau
    Mit solchen Aussagen kommen wir hier nicht weiter.

  • Aber Hr. Lindenau,

    es ist eine Falschabrechnung passiert. Ich habe nicht gesagt (und auch nicht gemeint), dass es eine bewußte Falschabrechnung war. Dennoch war es eine Falschabrechnung und deshalb halte ich es für selbstverständlich, dass derjenige, der die Falschabrechnung zu vertreten hat, nämlich das Krankenhaus, diese auch korrigiert. Ich verstehe nicht, warum Sie damit ein Problem haben. Glauben Sie, dass die KK bewußt 3 1/2 Jahre wartet, damit die Medizin-Controller gezwungen sind in den Keller zu laufen und die verstaubten Akten wieder zu reaktivieren :?:

    Ich hatte übrigens die Fallgestaltung schon als eindeutig so begriffen, dass eine Falschabrechnung geschehen ist.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    woher wissen Sie denn, dass eine Falschabrechnung passiert ist?

    Prüfen die KK unsere Fälle nicht über die maschienenlesbaren §301-Daten? Nicht Sie müssen nach 3 1/2 Jahren in den Keller (bzw. externes Lager an einem anderen Ort) sondern die KH. ;)

    Nochmal
    Anhand der §301-Daten haben Sie einen Anfangsverdacht und nicht mehr. Sie können nicht zu 100% sagen, dass der von Ihnen angefragte Fall nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden ist, sondern haben die Vermutung, dass evtl. in diesem Fall was nicht stimmt.
    Es stellen sich jetzt nun die Fragen
    1. Darf eine KK nach über 2 Jahren solche Fälle noch anfragen?
    2. Wenn ja, welche Unterlagen darf das KH dann raus geben?

    Sven Lindenau

  • Hallo Hr. Lindenau,

    in diesem Fall weiß ich es, weil es Hr. Bartels so geschildert hat in seinem Thread. ;)

    Im Normalfall habe ich eine solche Schilderung natürlich nicht, aber die 301er Daten sind da doch recht aufschlußreich und wenn aufgrund dieser Daten ein Anfangsverdacht besteht, rufen wir die Versicherten an und fragen nach. Und schwupps habe ich eine verifizierte Tatsache und Falschabrechnung, die ich dann moniere!

    Nun zu Ihren Fragen:

    1. Ja, da formale Falschabrechnung, die nach vier Jahren Verjährt!

    2. Wieso Unterlagen? Es liegt doch gar kein medizinischer Prüftatbestand vor?

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Morgen Herr Bauer,

    die Idee, die Mutter zu fragen..Respekt! Da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen.

    Bin mir allerdings immer noch nicht so sicher, ob die 4Jahresfrist gilt oder die 2 Jahresfrist aus dem BSG-Urteilen.

    Wenn ich das nächste mal mit unserem Juristen zusammen sitze werde ich das nochmal durchsprechen

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Moin,

    es gibt formale Fehler, die man IMHO auch nach längeren Fristen noch korrigieren sollte. So sind z.B. einige der nur einmal zu kodíerenden Codes bei Mehrfachkodierung eine Zeitlang unter bestimmten Konstellationen gruppierungsrelevant gewesen. Gibt noch vieles mehr.
    Da muss man doch nicht auf Fristen sehen. Das ist einfach passiert und kann zurückgedreht werden.

    Gruß

    merguet