300 € Rechnung

  • Hallo Forum,

    ich habe vom MDK beide Fälle angezeigt bekommen, jeweils mit der Bitte um Prüfung Fallzusammenführung. Es wurden beide Fälle geprüft und als korrekt begutachtet.
    Sind hier nun ein oder zwei Aufwandspauschalen abzurechnen?
    Die KK beruft sich auf das Urteil des SG Augsburgs.
    Wenn ich das Urteil aber richtig verstehe, wurde in diesem Fall nur ein Prüfauftrag mit einem stationären Aufenthalt zur Prüfung gegeben. In meinem Fall wurden beide Fälle des Patienten jeweils als Prüfauftrag dem MDK gemeldet.
    Jetzt bin ich der Meinung, dass ich auch 2 x die Aufwandspauschale abrechnen darf. oder?

  • Hallo,
    ich denke hier sollte differenziert werden. FZl wg Komplikation ist anders zu sehen als die Prüfung von zwei Fällen, ob bei einer Änderung der HD eine FZL wg Partitionswechsel oder Basis-DRG möglich wäre.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch