Guten Morgen allerseits,
sicherlich beschäftigen sich viele Häuser mit dem Für und Wider eines Umstiegs auf das neue PEPP-Entgeltsystem bereits in 2013. Bis 31.12. bzw. danach nach Aufforderung zur Entgeltverhandlung müssen wir uns als Krankenhäuser ja hier entsprechend gegenüber den Krankenkassen äußern.
Wir haben die Ausage erhalten, dass der Umstieg bei der fehlender Entgeltverhandlung/-vereinbarung praktisch unterjährig nach Unterschrift der Vereinbarung erfolgen wird, z.B. für alle Aufnahmen ab dem 01.04.2013. Die vor diesem Umstiegszeitpunkt liegenden Aufnahmen würden nach altem Entgeltsystem abgerechnet, die Aufnahmen danach nach neuem Entgeltsystem. Ist dieses Vorgehen bzw. diese Interpretation allgemeiner Konsens?
Bei unterjährigem Umstieg würden ja auch die Regelungen zur Wiederaufnahme, Beurlaubung etc. erst zu diesem Datum greifen. Vor diesem Hintergrund wären zum Jahreswechsel einzig Änderungen im Bereich der ICD/OPS/DKR zu beachten, weitere Änderungen (z.B. die Abrechnungsregeln) wären dann erst zum Umstiegsdatum zu beachten. Oder gibt es hier eine andere Sichtweise?
Ich bedanke mich bereits herzlich für jegliche Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Klee