Liebes Forum,
folgender Fall liegt auf meinem Tisch:
Patient wird in der Rettungsstelle eines anderen Hauses behandelt und dann aus Bettennot nach der ambulanten Behandlung zu uns verlegt und hier aufgenommen.
Hier wird die DRG E62A mit HD Pneumonie abgerechnet.
Die Kasse sagt jetzt, anhand der Daten des anderen Hauses sei das unstimmig, offenbar wurde dort eine exazerbierte COPD kodiert. Es wird DRG E65A berechnet, nachdem mit der auswärtigen DRG gegroupt wurde.:shock1:
Meine Fragen:
Darf die Kasse zur Plausibilitätsprüfung (Beitrag hier nach Herrn Thiemes Antwort editiert) die ICDs des anderen Hauses nehmen??? :angry:
Darf die Kasse bis zur Klärung durch den MDK die geringere Vergütung anweisen :angry: oder muss sie erst mal voll zahlen und kann dann später verrechnen?
Ich glaube ja, dass die Kasse beides nicht darf, aber hat da jemand die rechtlichen Grundlagen parat?
Gruß aus dem strahlenden Berlin :rotate:
RB