Hallo Forum,
ich hoffe, ich habe das Thema nicht beim Suchen übersehen, aber hier folgende Frage zum neuen ZE:
Bei den Fussnoten zum o.g. ZE ist unter 11) aufgeführt:
"Für das Jahr 2013 ist der Schwellenwert in Höhe von 15 000 Euro für das ZE 2013-98 vorgegeben. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung mit diesem Blutgerinnungsfakror angefallene Betrag abzurehnen. Ab dem Katalog 2014 wird der Schwellenwert duch das InEK ermittelt."
Verstehe ich das richtig: Angenommen man hat mit den Kassen ein ZE von (völlig imaginären) 5000 Euro verhandelt und es kommt ein solcher Patient ins Haus, der auch entsprechend mit GF therapiert wird. Egal ob meine (durch Rechnungen) nachweisbaren Kosten für die GF bei 1500 Euro oder bei 14 000 Euro liegen, ich rechne das ZE von 5000 Euro ab. Liegen sie bei (nachgewiesenen) 15 001 Euro oder darüber, rechne ich nicht das ZE ab, sondern die tatsächlichen Kosten?
Wenn ich in den Budgetverhandlungen kein ZE vereinbare und der Patient erhält GF für weniger als 15 000 Euro, kann man nichts abrechnen. Wenn aber ein Patient GF für mehr als 15 000 Euro erhält, kann dann trotz fehlender ZE-Vereinbarung die komplette Summe abgerechnet werden?
Viele Grüße und Dank im Voraus
Essen