Hallo,
ich habe ein Verständnisproblem bei folgender Fallkonstellation:
1. Fall, stationär, B67B, mVWD 12 Tage, VWD 2 Tage, Aufnahme am 26.03.
2. Fall, teilstationär, E6Z, Aufnahme: 03.04., Entlassung: 05.03.
Die Rechnung wird abgewiesen, mit der Begründung, dass gemäß §6 (2) FPV erst ab dem 07.04. eine Abrechnung möglich ist.
Wenn ich den die FPV lese, kann ich die Rechnung der Kasse durchaus nachvollziehen.
Aber es handelt sich hier nicht um eine nachstationäre Behandlung, die auf den stationären Fall folgt, sondern um eine unabhängige
Behandlung (zwei MDC), für die das Haus teilstationäre DRG verhandelt hat.
Verstehe ich das evtl. falsch (bin kein Abrechner) bzw. wie kann ich diese Fallkonstallation abbilden?
Über Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
GW