Korrekte Kodierung Leukopenie

  • Hallo medman2!


    Mit Ihrer logik kann man jegliche Leukopenie als Neutropenie kodieren.
    selbst ein BB mit 4499 Leukozyten und normalen Neutrophilen von 3000 ist dann als Leukopenie => Neutropenie kodierbar.


    Schöne neue Kodierwelt.
    Was sagen Sie den Eltern: dont worry, Ihr Kind hat gar keine Neutropenie, nur dank alphabVZ eine GKV-Abrechnungs-Neutropenie?
    ( wofür stand das D in DRG? )


    mfg ET.gkv

  • Hallo ET.gkv,

    den Eltern können Sie sagen, dass das Kind eine Leukopenie hat, die mit dem Kode D70.7 kodiert wird.
    Keine Sorge, AlphaVz und SysVZ sagen nur, mit welchen Kodes bestimmte Erkrankungen kodiert werden, sie machen nicht krank ;)

    "Mit Ihrer logik kann man jegliche Leukopenie als Neutropenie kodieren.
    selbst ein BB mit 4499 Leukozyten und normalen Neutrophilen von 3000 ist dann als Leukopenie => Neutropenie kodierbar."

    Ja genau, so lange man keine genauere Eingrenzung hat, z.B. eine Lympho(zyto)penie - D72.8 (s. AlphaVZ und SysVZ).

    Viele Grüße
    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (12. Juni 2013 um 23:29)

  • Hallo zusammen,

    schöne Diskussion.
    Aber vielleicht mal zurück zur Ausgangssituation.
    Vor der Kodierung sollte man die genaue Diagnose kennen.
    Die Informationen sind leider sehr spärlich, aber wenn ich nicht mehr weiß als die Angaben unter http://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0065, muss ich halt von dieser Datenlage ausgehen:
    Nach den vorliegenden Labordaten gab es initial ein Differentialblutbild mit normaler Anzahl segmentkerniger Granulozyten. In den nachfolgenden Tagen waren die Leukozyten erniedrigt. Das nennt man Leuko(zyto)penie. Eine Differenzierung dazu gab es nicht. Es ist also leider nicht bekannt, ob die Neutrophilen Leukozyten über oder unter dem Grenzwert lagen.
    Deshalb kann ich auch keine Neutropenie verschlüsseln. Ein Code aus Kategorie D70.- geht nur, wenn eine Neutropenie oder Agranulozytose vorliegt. - Auch wenn das Alphabetische Verzeichnis darauf hinweist, dass Leukozytopenie evtl. mit D70.7 kodiert werden kann. Kann sie, aber nur wenn die Leukozytopenie auch gleichzeitig eine Neutropenie oder Agranulozytose ist.

    Das mit Alphabetischem und Systematischem Verzeichnis ist offenbar nicht so ganz einfach.
    Dabei gehört es zu den Basics der Kodierung, dass nur das Systematische Verzeichnis maßgebend ist.
    Das steht in DKR D014d und Anhang A Punkt 6. ("Die Richtigkeit der ausgewählten Schlüsselnummern ist durch Rückgriff auf das Systematische Verzeichnis zu überprüfen.")
    D014d bezieht sich übrigens nicht nur auf ".9"-Codes (was im Übrigen angesichts der Anweisung in Anhang A selbst dann irrelevant wäre).
    Das Alphabetische Verzeichnis kann lediglich eine Hilfestellung geben, welcher Code zutreffen könnte. Das heißt, wenn der gefundene Schlüssel inhaltlich nicht zum entsprechenden Schlüssel im Systematischen Verzeichnis passt, darf man ihn auch nicht kodieren.
    D70.7 kann ich nur dann verschlüsseln, wenn die Diagnose auch zu D70.7 im Systematischen Verzeichnis passt. Der Klassentitel der Kategorie D70 lautet Agranulozytose und Neutropenie. Also muss zumindest eine Neutropenie vorliegen, um so einen Code zu verschlüsseln.

    Und jetzt?
    Der Begriff Leukopenie kommt im systematischen Verzeichnis nur im Text von M05.0- vor und taucht sonst nirgends auf.
    Aus den rudimentären Informationen über den Fall wissen wir nur, dass es eine erniedrigte Leukozytenzahl gab. Ob man das als "Krankheit" der Leukozyten bezeichnen kann, wissen wir auch nicht. Also geht auch kein Code aus D72.-
    Da bleiben letztlich nur die Codes für abnorme Befunde.

    Das alphabetische Verzeichnis hilft in dem Fall sogar weiter:
    Leukozytenzahl
    – erhöht R72
    – erniedrigt R72
    Oder die semantische Suche in Kodip.

    Viele Grüße

    MedCo07

  • Hallo MedCo07,

    Zitat

    Das alphabetische Verzeichnis hilft in dem Fall sogar weiter:
    Leukozytenzahl
    – erhöht R72
    – erniedrigt R72
    Oder die semantische Suche in Kodip.

    Viele Grüße

    MedCo07


    und in diesem Fall sagt der systematische ICD 10 ja eigentlich etwas anderes:

    Zitat

    Abnorme Blutuntersuchungsbefunde ohne Vorliegen einer Diagnose (R70-R79)
    Exkl.: Abnorme Befunde:
    • Leukozyten, anderenorts klassifiziert (D70-D72)


    Wenn der MDK die Leukopenie anerkannt hat, dann gehe ich mal davon aus , dass hier eben nicht nur ein abnormer Befund vorlag, sondern eine gesicherte Diagnose --> damit andernorts klassifiziert und das führt auch wieder in die D70-D72.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus

    prinzipiell richtig, wenn ich was habe, das mit D70 - D72 verschlüsselt werden kann.
    Hier lag aber kein abnormer Befund, der mit D70-D72 kodiert werden kann, vor. Daher "greift" das Exklusivum nicht.
    Da wir von dem Fall nichts außer 3 Blutbildern, Kind und Gastroenteritis wissen, sollte man besser nicht rumspekulieren. Das führt oft nur zu ziemlich unergiebigen Diskussionen :wacko: .
    Wir wissen nicht, ob eine gesicherte Diagnose vorlag, ob der MDK recht hatte ...
    Wenn der MDK oder sonst jemand eine gesicherte Diagnose hat, dann kann man die ja kodieren. Im vorliegenden Fall gibt es nur den Befund Leukopenie und es war die Frage, wie man die kodiert.
    Wenn ich trotzdem anfangen sollte zu spekulieren (womit ich dann hoffentlich nicht eine Lawine lostrete), würde ich mich als erstes fragen, warum ich die Leukopenie überhaupt kodieren soll. -Wo denn bei einem Kind mit Gastroenteritis die Relevanz einer Leukopenie ist - außer erst mal Laborkontrolle, wie es hier ja der Fall war. Das kommt bei Infektionen häufiger vor. Kann aber auch sein, dass wirklich eine Relevanz im Sinne der ND-Definition vorlag.
    Aber das war ja nicht Gegenstand der Anfrage und kann ohne nähere Kenntnis des Falles auch nicht beantwortet werden.

    Viele Grüße

    MedCo07

  • Hallo MedCo07,

    Zitat

    Wenn ich trotzdem anfangen sollte zu spekulieren (womit ich dann hoffentlich nicht eine Lawine lostrete), würde ich mich als erstes fragen, warum ich die Leukopenie überhaupt kodieren soll


    das gleiche habe ich mich auch gefragt.

    Aber zurück zum Thema. Ich bin nur von dem Fall ausgegangen, das die Leukopenie vorlag und irgendeinen Aufwand gemacht hat. Ob das im angefragten Fall so war, kann ich natürlich nicht beurteilen. Worum es mir lediglich ging, war die Tatsache, dass eine Leukopenie keinesfalls über die R72 abzubilden ist. Entweder sie lag vor und hatte einen Auwand, dann D70-D72. Oder wir haben wirklich nur einen abnormen Wert, der kontrolliert wurde, dann wäre eben gar nichts (auch nicht R72) zu kodieren.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Med Co07,

    Das mit Alphabetischem und Systematischem Verzeichnis ist offenbar nicht so ganz einfach.
    Dabei gehört es zu den Basics der Kodierung, dass nur das Systematische Verzeichnis maßgebend ist.
    Das steht in DKR D014d und Anhang A Punkt 6. ("Die Richtigkeit der ausgewählten Schlüsselnummern ist durch Rückgriff auf das Systematische Verzeichnis zu überprüfen.")

    vielen Dank für den Hinweis auf Anhang A. Nach diesem Zitat ist das alphabetische Verzeichnis grundsätzlich auf seine Richtigkeit anhand des systematischen Verzeichnisses zu prüfen. Damit wäre die Interpretation von ET.gkv zutreffend.

    Allerdings ist das Zitat nicht vollständig, es geht nämlich weiter, und zwar ohne Absatz, und heißt vollständig: "Die Richtigkeit der ausgewählten Schlüsselnummern ist durch Rückgriff auf das Systematische Verzeichnis zu überprüfen. Es ist zu beachten, dass im Alphabetischen Verzeichnis eine dreistellige Kategorie mit einem Strich in der 4. Stelle bedeutet, dass in Band 1 vierstellige Unterteilungen vorhanden sind. ..."

    Das geht in ähnliche Richtung wie die DKR D014d: "Maßgeblich für die Kodierung ist stets das Systematische Verzeichnis. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode (z.B. „.9-Kode“) führt, ist deshalb im Systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist."
    Mithin kann man den zweiten Satz sowohl in DKR D014d wie auch im Anhang A Punkt 6 durchaus als Konkretisierung der durchzuführenden Überprüfung verstehen.

    D014d bezieht sich übrigens nicht nur auf ".9"-Codes was im Übrigen angesichts der Anweisung in Anhang A selbst dann irrelevant wäre .

    Hierzu sei angemerkt, dass der Anhang A nicht Teil der Kodierrichtlinien im engeren Sinne ist und nur die Bestimmungen der WHO wiedergibt. "Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10 (Band 2 der WHO-Ausgabe) bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang" (vgl. Einleitung zu den DKR).

    Viele Grüße

    Medman2