Fallzusammenführung

  • Hallo liebes Forum,

    folgendes Problem:
    Ein Patient kommt mit Tuberkulose, entwickelt im Lauf der Behandlung mehrere Komplikationen und wird am Ende beatmet auf der Intensivstation behandelt.
    Dann erfolgt die Verlegung in ein anderes Krankenhaus.
    Bei der Kodierung dieses Falls ergab sich eine A - DRG.
    Jetzt wurde dieser Patient aus dem anderen Haus rückverlegt, allerdings nicht mehr beatmet.
    Bei Abschluß dieses Falls ergab sich eine DRG für Tuberkulose.

    Soweit ich weiß, muß ich diese Fälle zusammenführen und habe aber gleichzeitig eine Ausnahmeregelung durch die A-DRG des ersten Falls.
    Was ist jetzt richtig?

  • Hallo,

    etwas mehr Details (welche DRGs genau kommen zur Abbildung, Aufenthaltsdaten) wären hilfreich.

    LG
    Frank

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Hallo Alienor,

    Rückverlegungen sind von der Ausnahmeregelung nicht erfasst! So wird im Spaltenkopf 13 auf Fußnote 4 verwiesen:
    "Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach § 2 Abs. 1 und 2 erfolgt nicht."

    Gruß
    Fayence

  • Hallo Frank,

    die eine DRG war die A13C, die andere war die E76A

    Der Gesamtaufenthalt beider Fälle waren mehrere Monate

  • Hallo Alienor,
    ich bin mir nicht ganz sicher, worauf Sie hinauswollen.

    Wenn Sie auf eine mögliche Fallzusammenführung aufgrund der Rückverlegung anspielen, gilt §3 Abs.3 FPV.
    Kurz: Fallzusammenführung bei Rückverlegung dann, wenn diese innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung des ersten KH-Aufenthaltes erfolgt.

    Ist das in Ihrer Konstellation der Fall?

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Hallo Frank,

    genau das ist ja mein Problem.

    Mache ich eine Fallzusammenführung mit der Begründung Verlegung/Rückverlegung

    oder

    mache ich keine, da die A - DRG zu den Ausnahmefällen gehört

  • ... also ich verstehe es so:

    Es besteht eine Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung und es erfolgt keine Zusammenfassung wegen Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus. Demnach 2 Fälle- oder liege ich jetzt völlig falsch?

    VG, rosensorbet

  • Daher meine Frage nach den genauen Aufenthaltsdaten: Wann erfolgte die Rückverlegung? Innerhalb 30 Tage nach der ersten Verlegung?
    Wenn dieses der Fall ist, muss gem. der o.g. FPV-Vorschrift eine Zusammenführung der Fälle erfolgen, unabhängig von den jeweiligen DRGs.

    Die Ausnahmeregeln in Spalte 13 betreffen nur, wie Fayence bereits beschrieb, mögliche Zusammenführungen gem. §2 Abs.1 (dieselbe Basis-DRG) oder Abs. 2 (Partitionswechsel).

    Damit müsste alles zu diesem Thema gesagt sein, oder?

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Hallo rosensorbet,

    hier liegen Sie völlig falsch. ;)


    Alienor,

    Wiederaufnahme und Rückverlegung sind im Sinne der Fallpauschalenvereinbarung zwei völlig getrennte paar Schuh und werden entsprechend in zwei unterschiedlichen Paragraphen abgehandelt.

    Die Ausnahmeregelung "Wiederaufnahme" greift bei Rückverlegungen nicht! Ausnahmen sind in § 3 Abs. 3 FPV beschrieben, treffen in Ihrem Fall aber nicht zu.

    "Wird ein Patient oder eine Patientin aus einem Krankenhaus in weitere Krankenhäuser verlegt und von diesen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassungsdatum eines ersten Krankenhausaufenthalts in dasselbe Krankenhaus zurückverlegt
    (Rückverlegung), hat das wiederaufnehmende Krankenhaus die Falldaten des ersten Krankenhausaufenthalts und aller weiteren, innerhalb dieser Frist in diesem Krankenhaus aufgenommenen Fälle zusammenzufassen und eine Neueinstufung
    nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 Sätze 1 bis 7 in eine Fallpauschale durchzuführen sowie Absatz 2 Satz 1 anzuwenden."

    Also ... ist der Patient innerhalb von 30 Kalendertagen zurück verlegt worden, ist eine FZF vorzunehmen!

    Gruß
    Fayence

  • Hallo Zusammen,
    die E76A gehört zur nicht vergütete DRG.
    (§ 6 KHEntgG - Vereinbarung sonstiger Entgelte

    (1) Für Leistungen, die noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können...von der Anwendung der DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte ausgenommen sind.). Wie soll man da FZF durchführen?

    erste DRG A13C und zweite E76A ,WA innerhalb30 Tagen ( VR-RV) ist eigentlich eine FZF und gleichzeitig keine.

    Was nun? wer weiß?

    Grüße

    Lili