Guten Tag werte Kolleginnen und Kollegen,
ich recherchiere schon eine ganze Weile zu folgendem Thema, finde aber Nichts greifbares.
Szenario 1:
Gültiges MDK-Verfahren erstes negatives Gutachten zur Kodierung kommt. Ich schau mir die Akte an, verändere die Kodierung in eine ganz andere Richtung, da Nebendiagnosen übersehen wurden. Es kommt zu einer neuen DRG. In Absprache mit der Kasse erhält diese eine neue Rechnung.
Szenario 2:
Ich schreibe nach 1stem Gutachten einen Widerspruch, in dem ich mit anderen Kodes wie der MDK argumentiere und mit deren Hilfe die DRG halten könnte. Der MDK sagt --> Neubewertung, erstmal neue Rechnung und dann gibt's ein neues Gutachten.
Also Rechnungsänderung.
Frage:
Muss die Kasse einen komplett neues Verfahren nach §275 einleiten?
Wenn ja, mit welchen Argumenten begegne ich der Kasse, wenn diese dies nicht einsieht?
Vielen Dank schon jetzt.
JS