Spezifische Fragestellung durch Krankenkasse

  • Hallo,
    habe heute eine interessante Fragestellung erhalten. KK möchte die HD I50.14 durch die im Datensatz als ND vorhandene N17.9 ersetzen und bezweifelt in der selben Anfrage die korrekte Kodierung der ND N17.9 ?(

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • ich würde darauf verweisen, dass sich aus der Krankenakte ergibt, dass die HD von Ihnen korrekt gewählt wurde, sofern man diese sehen möchte, möge der MDK eingeschaltet werden - dann zurücklehnen und den Ablauf der 6 Wochenfrist abwarten...

    Die Frage, ob die Herzinsuffizienz oder das ANV als HD in Betracht kommt, dürfte m.E. nicht durch Angaben außerhalb der MDK-Prüfung datenschutzrechtlich zulässig zu beantworten sein.

  • Hallo Hr. Horndasch,

    ich nehme an, Ihn Beitrag zielt auf die Skurilität der Fragekonstellation ab.

    Rein theoretisch ist so etwas m.E. aber möglich, denn für die Kodierung der Nebendiagnose ist ein gesonderter Aufwand (Beeinflussung des Patientenmanagements) erforderlich, für die Hauptdiagnose hingegen nicht.

    Ich glaube aber nicht, dass die KK in dieser Weise gedacht hat.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    Rein theoretisch ist so etwas m.E. aber möglich, denn für die Kodierung der Nebendiagnose ist ein gesonderter Aufwand (Beeinflussung des Patientenmanagements) erforderlich, für die Hauptdiagnose hingegen nicht.


    mit Verlaub, aber das ist eine contradictio in adjecto! Wie stellen Sie sich denn eine stationäre Aufnahme ohne Beeinflussung des Patientenmanagements vor...?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Hr. Hollerbach,

    Entschuldigung, zunächst sehe ich kein Adjektiv, daher ist das mit der "contradictio in adjecto" ein wenig schwierig.

    Gehen wir aber einmal zum konkreten Beispiel:

    Die Klinik kodiert als HD die I50.14 und als ND die N17.9, weil der Patient bei Aufnahme sowohl eine Herzinsuffizienz hatte wie auch ein akutes Nierenversagen. Angenommen, der Patient verstirbt unmittelbar nach Aufnahme, ohne dass irgendeine Therapie des akuten Nierenversagens erfolgen konnte, dann wäre die Kodierung nicht zutreffend.

    Falls jetzt aber tatsächlich die Aufnahme wegen des akuten Nierenversagens erfolgte (z.B. entsprechende Formulierung im Brief) und der Patient unmittelbar nach der Aufnahme verstorben ist, wäre die N17.9 als HD zu kodieren. Falls z.B. der Patient bei Aufnahme auch eine auf die Herzinsuffizienz ausgerichtete spezielle Diagnostik erhalten hat (z.B. Echokardiographie), könnte zusätzlich die I50.14 als ND kodiert werden.

    Vielleicht sehe ich das aber auch falsch.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Ich vermute, der Gedankengang bei der KK war viel einfacher: Die N17.9 ist nach deren Ansicht *Haupt*diagnose, daher die Kodierung als *Neben*diagnose falsch.
    So finde ich das auch immer im tabellarischen Teil der MDK-Gutachten, wenn eine Änderung der HD gefordert wird (die zur HD gemachte ND wird immer als "nicht korrekt" angegeben).

    Sonnige Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo MDK-Opfer,

    ich denke mal, Herr Horndasch hat so viele MDK-Gutachten gesehen, wie alle anderen in diesem Thread zusammen.

    Aber Sie haben Recht, die Ausdrucksweise des MDK hat da ihre eigene Logik.

    Viele Grüße

    Medman2