Hallo Forum,
wer weiß mehr zum obligaten Schlichtungsverfahren nach §275-Prüfungen (vor Klageerhebung) ab 01.08.2013, wenn der Wert 2000 € nicht übersteigt?
Wer weiß bereits etwas zur Praxis des Schlichtungsverfahrens?
Nach meinen Infos entfallen Stichprobenprüfungen und die Kassenverbände und die DKG bilden den Schlichtungsausschuss.
Ist dort ernsthaft von zeitnaher und sachlicher Arbeit auszugehen?
Wer beispielsweise übernimmt die Kosten? Es werden doch bestimmt oft Kompromisse gefunden. Bei dem geringen Streitwert wäre dann bereits eine Teilbelastung u.U. wirtschaftlicher Unsinn.
Was für denkbare Konsequenzen ergäben sich für die Häuser?
Mille