Fallzusammenführung PEPP

  • Sehr geehrte Foristen,

    Wir sehen folgende Konstellation bei einem Patienten mit 3 Aufenthalten:

    FallNr Aufn.-Datum Entl.-Datum ermittelte PEPP

    xxxxxx1 20.09.2013 20.09.2013 PA02B

    xxxxxx2 20.09.2013 26.09.2013 P004Z

    xxxxxx3 09.10.2013 aktuell P004Z

    Führt man Fall 2 und 3 Zusammen, ergibt sich als Gruppierungsergebnis beider Aufenthalte PA02B. Muss dieser dann Folgerichtig auch an Fall 1 angekoppelt werden?

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    kann das sein, dass ein (vollstationärer) Fall am 20.9. aufgenommen und entlassen wird und am selben Tag ein neuer (vollstationärer) Fall beginnt?
    Wäre das nicht eher eine Fortführung des alten Falles?
    (Zumindest die Kassen werden das vermutlich so sehen).

    Nach meinem Verständnis kommt eine rückwirkende FZF mit Fall 1 nicht in Frage. Es wird jeder Einzelfall gegen den ersten in Frage kommenden geprüft.
    Da scheidet Fall 1 aus.
    Dann wird gegen Fall 2geprüft und der muss mit Fall 3 zusammengefasst werden.

    Viele Grüße - NV

  • Danke für die ANtwort,

    Der Sachverhalt wird dadurch kompliziert, dass die beiden ersten Aufenthalte durch einen AUfenthalt auf einer somatischen Intensivstation im Geltungsbereich §17b unterbrochen waren.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen!

    Ich verstehe nicht ganz, was gegen eine Fallzusammenführung mit Fall 1 spricht.

    Grundsätzlich sollen doch entlassene oder extern verlegte Behandlungsfälle derselben Strukturkategorie (z. B. Erwachsenenpsychiatrie, vollstationär), innerhalb von 21 Tagen bei Wiederaufnahme oder Rückverlegung, zu einem Fall zusammengeführt werden. Diese Regel lässt sich doch auch auf Fall 1 anwenden.

    In welcher PEPP die einzelnen Fälle sind, spielt für die Fallzusammenführung doch gar keine Rolle! Oder habe ich da etwas ganz falsch verstanden?! ?(

    Viele Grüße

    codierfee

  • Hallo zusammen,

    mir ist die Konstellation noch nicht ganz klar.

    Da Fall 3 aktuell noch im Krankenhaus ist und die PEPP nicht feststeht, kann meines Erachtens aktuell noch keine Fallzusammenführung durchgeführt werden.

    Das andere Grouping-Ergebnis erhalten Sie, da Sie die Therapie-OPS mit neuem Wochenraster neu für den gesamten Fall berechnen? Oder liegt das an einer ggf. bereits während des laufenden Aufenthaltes vorgenommenen Fallzusammenführung?

    Ohne veränderte Berechnung der Therapie-OPS dürfte meines Erachtens aus der Fallzusammenführung von zwei Fällen mit der P004Z als Endergebnis nicht die PA02B herauskommen. Wenn der Anteil der Tage mit Intensivbehandlung an den Pflegetagen bei beiden Fällen > als 75 % ist, so müsste auch bei einer Zusammenführung der beiden Fälle das gleiche Ergebnis heraus kommen. Ausnahme wäre wie gesagt, wenn nach der Fallzusammenführung die Berechnung neu erfolgt.

    Ob und wie die Therapie-OPS neu berechnet werden müssen, ist mir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar, siehe auch Wochenraster bei Wiederaufnahme.

    Viele Grüße,

    M. Klee