OPS 9-700 - Spezifische Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

  • Hallo Kodiergemeinde,
    habe mir den OPS 2014 angesehen und nun ein paar Fragen zum OPS 9-700. Vielleicht hat jemand von Ihnen ein paar Ideen hierzu?

    1. OPS 9-700 darf nicht datumsgleich mit den Komplexkodes 9-60 - 9-63 angewandt werden?

    2. Während der Tage der 9-700 - Kodierung werden Therapieeinheiten nicht erfasst?

    In den Mindestmerkmalen ist beschrieben:
    •Somatischer Entzug, sofern keine Intensivbehandlung erfolgt

    3. Was bedeutet Intensivbehandlung - der Komplexcode 9-61 ist hiermit nicht gemeint?

    Ich würde mich freuen, hierzu ein paar Antworten lesen zu dürfen.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

  • Hallo Herr Neubecker,

    zu 1: sehe ich genau so. Obwohl es sich bei 9-700 um eine "Andere Behandlung" handelt und nicht um eine "Behandlung" (9-60 bis 9-64) sind die "Behandlungen" per Exclusivum ausgeschlossen.

    zu 2: stimme zu. Da es keine Tabelle für die TE gibt können auch keine kodiert werden.

    zu 3: ich denke schon, dass die "Behandlung" 9-61 gemeint ist. Eines der Mindestmerkmale für 9-61 ist die "Entzugsbehandlung mit Vitalgefährdung...". Für 9-700 ist nur der somatische Entzug gefordert. Demnach würde ein Patienten "intensiv" (9-61), wenn der Entzug vital bedrohlich wäre (oder eines der anderen Mindestmerkmale vorliegt). Ansonsten wäre er 9-700.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,
    vielen Dank für Ihre Ausführungen.
    Frage 1 & 2 sind somit für mich stimmig beantwortet, doch wie verhält es sich mit Frage 3:

    Im Hinweistext des OPS 9-700 ist folgendes zu lesen:

    Zitat

    Sofern beispielsweise für den somatischen Entzug oder aus anderen Gründen vor oder auch während
    der qualifizierten Entzugsbehandlung eine Intensivbehandlung oder eine andere den Komplexkodes 9-60
    bis 9-63 entsprechende Versorgung erforderlich ist, sind jeweils die zutreffenden Kodes aus 9-60 bis 9-63
    für diese Zeiten anzuwenden.

    Bezieht sich die hier beschriebene Intensivbehandlung auf den Komplexkode 9-61?
    Wenn dies hiermit gemeint ist, warum wird im Anschluss nochmals die Bandbreite 9-60 - 9-63 der möglichen Komplexkodes genannt?

    Vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Überlegungen.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

  • Hallo,

    ich würde das von Ihnen angeführte Zitat zuerst mal einfach für ein Beispiel von unglücklicher Formulierung halten. Die "Intensivbehandlung" gehört natürlich zu den "Komplexcodes 9-60 bis 9-63".

    Sie denken evtl. an eine andere Intensivbehandlung, nämlich die "richtige" auf einer richtigen Intensivstation im Allgemeinkrankenhaus. Das lässt sich durch die gewählte Formulierung nicht eindeutig ausschliessen, wäre aber mit einer Verlegung in einen anderen Entgeltbereich verbunden und weitere Erklärungen bezügl. des letzten Tages der "spez. Entzugsbehandlung" etc. würden sich erübrigen. Aber das ist alles nur meine Interpretation - es kann auch anders gemeint sein.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Tag zusammen,
    vielleicht ist dies einer der Gründe für folgende Mail vom DIMDI:

    Zitat


    Klassifikationen, Terminologien, Standards (ICD, OPS u.a.)

    OPS 2014: DIMDI ruft alle Formate zurück

    Wegen eines kodierrelevanten Fehlers, der mehrere Kodes im Kap. 9 betrifft, müssen wir leider alle Formate des OPS Version 2014 neu produzieren. Wir stellen die korrigierten Dateien so schnell wie möglich wieder ein.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • ... leider hat sich die Frage nach der Bedeutung der Intensivbehandlung für mich noch nicht abschließend geklärt. Doch nun eine weitere Frage bezüglich des Zählens der Behandlungstage.

    Im Hinweistext des 9-700 ist zu finden:

    Zitat

    ... Diesbezügliche Behandlungstage können nicht der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung zugerechnet werden. Als erster Tag der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung gilt dann der Tag nach Abschluss der (jeweiligen) Komplexbehandlung (9-60 bis 9-63). Als letzter Tag der qualifizierten Entzugsbehandlung gilt der Tag der Aufnahme der jeweiligen Komplexbehandlung (9-60 bis 9-63). Wird die spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung unterbrochen, so werden die Behandlungstage in der qualifizierten Entzugsbehandlung addiert und die Summe kodiert ...

    Hier nun folgende Annahme bezügl. der Behandlungschronologie:

    Fall 1:
    Pat. wird von Tag 1 bis Tag 20 behandelt. Für die gesamte Dauer wurde 9-60.. kodiert.
    -> 20 Tage wären mit dem OPS 9-60.. im System hinterlegt.

    Fall 2:
    Pat. wird erneut 20 Tage behandelt:
    Tag 1 - 7 -> OPS 9-60.. 7 Beh-Tage
    Tag 8 - 13 -> OPS 9-70.. 6 Beh-Tage
    Tag 14 - 20 -> OPS 9-60.. 7 Beh-Tage

    Somit würden kodiert (in Summe): 14 Tage OPS 9-60..
    sowie: 7 Tage OPS 9-70.. - also OPS 9-700.1, da der 14. Tag der Tag der Aufnahme der jeweiligen Komplexbehandlung ist?
    Somit wären im System 21 OPS-Tage hinterlegt?

    Vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Überlegungen.

    Freundlichste Grüße
    Peter Neubecker

  • Hallo Herr Neubecker,

    1) Meine Variante zum Thema "Intensivbehandlung" (falls es sich nicht um eine unglückliche Formulierung handeln sollte):

    Intensivbehandlung geht vor Qualifiziertem Entzug
    Qualifizierter Entzug geht vor anderer Behandlung (9-60 bis 9-63)

    Halt wie beim Knobeln... :D


    2) Zur Summe der im System hinterlegten OPS-Tage:

    Was wäre so schlimm daran, wenn es einen doppelt kodierten Behandlungstag geben sollte? Es handelt sich doch nur um die Bewertung eines Behandlungstages. Die "offizielle" Anzahl der Behandlungstage ändert sich dabei ja nicht.

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo,

    ich würde den Tag der Aufnahme der Komplexbehandlung nach Ende der qual. Entzugsbehandlung noch mit 9-700 einstufen.
    Dann passt es.

    Das ganze OPS-Konzept der qual. Entzugsbehandlung scheint mir vermurkst und ungenügend durchdacht - warum sich da mit Feinheiten beschäftigen?


    Viele Grüße - NV

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (7. November 2013 um 15:13)

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,
    meine Darlegung diese Kodes sieht so aus.

    Zitat

    Sofern beispielsweise für den somatischen Entzug oder aus anderen Gründen vor oder auch während der qualifizierten Entzugsbehandlung eine Intensivbehandlung oder eine andere den Komplexkodes 9-60 bis 9-63 entsprechende Versorgung erforderlich ist, sind jeweils die zutreffenden Kodes aus 9-60 bis 9-63 für diese Zeiten anzuwenden. Diesbezügliche Behandlungstage können nicht der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung zugerechnet werden.

    D.H. werden TE´s erbracht kommen die 9-60 bis 9-63 Kodes in Frage.
    An Tagen die keine TE´s erbringen wird der 9-70 Kode angewandt.
    Zum Schluss alle TE losen Tage zusammen rechnen und den entsprechenden 9-70 Kode auswählen.
    Plus entsprechend PsychPV 9-981.0 Behandlungsbereich S1.

    Mit freundlichen Grüßen Thomas. :)