Guten Abend Forum,
ich möchte die Diskussion hier gar nicht inhaltlich führen (pro KH oder pro KK).
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir als optierendes Haus gerne wissen wollen, wie es nun geregelt ist. Und das wissen wir zur Zeit eben nicht. Wie also sollen wir dann abrechnen?
Wie soll unser KIS solche Fälle abbilden?
Wer wird uns Antwort geben?
"die Selbstverwaltung", die im Juni das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat? Das BMG, welches die Ersatzvornahme durchgeführt hat?
Auch wenn es eigentlich nur eine geringe Anzahl Fälle betrifft, so erscheint mir das Beispiel der Wiederaufnahme wg. Komplikationen als Präzendenzfall, an dem sich zeigen wird, ob rasch eine praktikable Lösung gefunden wird, oder ob hier einer ineffizienten Einelfalldiskussion Tür und Tor geöffnet wird.
Ratlos
@ PatKlein:
Ihr pragmatischer Vorschlag gefällt mir.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH