Hallo MiChu,
ich halte die Argumentation des Gerichts zur -nicht möglichen- Extrakodierbarkeit der Peritonitis für schlüssig. Gleichwohl bezeichnet das Exklusivum dem Grunde nach immer noch die Bezeichnung eines Krankheitszustandes, die – selbst wenn der Titel der Rubrik vermuten lässt, dass sie an dieser Stelle zu klassifizieren ist – tatsächlich an anderer Stelle klassifiziert ist (vgl. D013).
Im von Ihnen beklagten konkreten Fall führt dies tatsächlich zu einem faktischen Ausschluss, da es sich hier um identische Krankheitszustände handelt.
Ich erinnere mich an den Vortrag eines leitenden Mitarbeiters des InEK zu den DRG 2015 vor kanpp einem Jahr (es war nicht Dr. Heimig). Er berichtete davon, dass von DIMDI-Mitarbeitern bisweilen der Begriff des "exkludierenden Exklusivums" benutzt werde. Er hielt dieses auch für abwegig. Ihr Fall ist wohl solch ein Fall, wo sich das Exklusivum als exkludierend erweist. Der zugrunde liegenden Intention entspricht dies nicht.
Ich erinnere mich zudem, dass mir im Endeffekt Vergleichbares unlängst bei einer Kodierung begegnet ist. Ich weiß aber leider das konrete Beispiel nicht mehr.
Viele Grüße
Medman2