OA-Visite als Multiprofessionelle Teambesprechung?

  • Hallo zusammen,

    bei uns wird diskutiert, ob die wöchentlich stattfindende OA-Visite, an der mehrere Berufsgruppen teilnehmen, als "wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung" i.S. des OPS dokumentiert werden kann.
    Gibt es einen Grund, dass beides nicht gleichzeitig stattfinden kann, vorausgesetzt es nehmen mehrere Berufsgruppen teil und es wird der weitere Behandlungsverlauf beraten?

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NV,

    Gibt es einen Grund, dass beides nicht gleichzeitig stattfinden kann


    Das habe ich nicht recht verstanden.

    Wir sehen die Visite definitiv als "wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung" an. Zum einen findet sie nie ohne Pflege statt, oft genug auch mit Sozialdienst, Psychologen und auch Ergotherapeuten statt. Zum anderen geht es ja eigentlich immer um den weiteren Behandlungsverlauf. Die Visite selber wird ja nicht codiert. Daneben findet wöchentlich auch eine sogenannte "Kartexbesprechung" statt, die ohne den Patienten durchgeführt wird. Auch sie erfüllt die o. g. Bedingungen.

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Man würde die OA Visite doch nur als Leistung im Sinne des OPS erfassen dürfen, wenn die Kriterien wie 25 min Einzelleistung oder als Gruppenleistung, wenn weniger als 19 Pat. zu "besprechen" sind oder. Wer hat das?

    Stehe da gerade etwas aufm Schlauch :wacko:

    Oder hat ein Multiprofessionelles Team etwa noch einen eigenen Code? ?(

  • Hallo OPSMICHA,

    es geht hier nicht um die Erzeugung von Therapieeinheiten, sondern um die Erfüllung von Mindestmerkmalen (bsp. 2x wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung bei Intensivbehandlung).

    Sollte es überhaupt keine wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung geben, dürfte man dann den Fall wohl überhaupt nicht abrechnen, da selbst die Regelbehandlung eine solche vorschreibt. Insofern ist das schon ein wichtiges Element.

    Schöne Grüße
    Anyway

  • NuxVomica:

    in unserer Klinik gibt es eine OA-Visite und eine multiprofessionelle Teambesprechung.

    Im Rahmen der Teambesprechnung findet eine "Fallanalyse" (biologische/psychische/soziale Faktoren) statt. Aus dieser ergibt sich die Planung der Therapie.

    Die Überprüfung der Therapieziele findet in der OA-Visite statt.

    Eine gleichzeitge detaillierte Planung im Rahmen der OA-Viste/Nachbesprechung ist bei uns nicht möglich.

    Ich persönlich glaube auch nicht, dass der Text im OPS-Katalog so gemeint ist. Aber dies ist aufgrund der ungenauen Formulierung im OPS - Katalog zur Zeit eine Glaubensfrage.

    Beste Grüsse

    J.Wecker

  • Anyway:

    Wo kommt denn die 2xwöchentl. multiprof. Teambesprechung bei Intensivbehandlung her? Steht das im OPS?
    Falls ja wäre ich für einen Hinweis dankbar, ich habe nichts gefunden.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    nur in der KJPP-Intensivbehandlung ist eine multiprofessionelle Teambesprechung zweimal pro Woche zur Beratung des weiteren Behandlungsverlaufs als Mindestmerkmal obligatorisch - ich wollte halt ein "Extrembeispiel nennen aber dabei niemanden verunsichern... sorry!!!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Guten Tag,

    Sollte es überhaupt keine wöchentliche multiprofessionelle Teambesprechung geben, dürfte man dann den Fall wohl überhaupt nicht abrechnen, da selbst die Regelbehandlung eine solche vorschreibt.


    Das sehe ich nicht nur genauso, sondern würde es sogar erweitern. Man sieht ja hier , dass die bewusste Formulierung den "9-60...9-64" -gern voransteht. Nach unserer Ansicht geht ohne die "MTB" gar nichts (bei Aufenthalten >6 Tage).
    Gleiches gilt für die "Therapiezielorientierte Behandlung". Sie wird für die 9-60 bis 9-63 gefordert (warum sie nicht auch vorangestellt wird, bleibt mir ein Mysterium...), denn ohne sie kann auch die 9-64 nicht codiert werden. Für uns bedeutet das, dass auch Therapieziele dokumentiert werden müssen.

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Guten Morgen,

    das ist eine spannende Diskussion, die hier zu diesem Thema geführt wird.

    In unserer Klinik (202 psychosomatische Betten) gibt es auch die Multiprofessionelle Teambesprechung und eine Oberarztvisite.

    Wir sind noch unsicher, wie multiprofessionell zu definieren ist. Reichen hier zwei Berufsgruppen (Ärzte und/oder Psychologen und Pflege), oder werden mehr vorausgesetzt?

    Was mich auch sehr interessieren würde, wie haben sie ihre Rahmenbedingungen strukturiert, um eine wöchentliche Teamkonferenz zu garantieren? Wir sehen es auch so, keine Teamkonferenz - kein Geld. Jedoch klemmt es bei uns noch an der Regelmäßigkeit.

    Es wäre schön, wenn einige kurz über ihre Erfahrungen berichten könnten.

    Schon mal herzlichen Dank für ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen

    coder2011

  • Guten Morgen,

    wir bemühen uns um eine Teambesprechung zusätzlich zu einer OA-Visite, möglichst mit allen Berufsgruppen,die den Patienten behandeln. Das ist in der Realität sehr unterschiedlich umzusetzen, in Bereichen mit relativ hohen Patientenzahlen und kurzer Verweildauer fällt OA-Visite und Teambesprechung "zusammen".

    Aber ich habe noch einen weiteren Gedanken, zum Thema "keine Teambeprechung, kein Geld". Ich kann nirgendwo finden, dass eine OPS-Kodierung mit oder ohne Therapieeinheiten verpflichtend ist. Gegroupt wird ein Fall ja auch ohne OPS. Wenn man also nicht alle Mindestvoraussetzungen (z.B. Teambesprechung) erfüllt, dann könnte man ja auch auf die OPS-Kodierung verzichten. Wenn man dann noch die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung (z.B. medikamentöse Einstellung) nachweisen kann, ist man ja auch sicher gegen Streichung von Tagen durch den MDK.

    Bin ich da auf dem Holzweg, weil ich irgendeine Regelung übersehen habe?

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo,

    theoretisch wäre ein Fall vermutlich auch ohne Codes aus 9-60 bis 9-64 abrechenbar. Vielleicht würden die Kostenträger ihn pauschal abweisen, wenn kein OPS aus diesem Bereich vorliegt.
    Es wäre aber doch schmerzlich, z.B. keine 1:1 Betreuung oder Eltern-Kind-Behandlung in die Gruppierung einbringen zu können.

    Verpflichtend ist die Kodierung aller im OPS kodierbaren Leistungen (außer man wird durch das Fehlen einer Voraussetzung daran gehindert).

    Merkwürdig finde ich die Formulierung bzw. Einordnung:
    Überschrift: Hinw.:
    dann: "Durchführung einer...."
    Es steht nicht dort, dass das eine Grundvoraussetzung oder ein Mindestmerkmal ist!

    Laut OPS (S.XXIX) dienen "Hinweise" verschiedenen Zwecken. Die Festlegung von Mindestvoraussetzungen o.ä. steht dort nicht.

    Es würde mich interessieren, wie ein Jurist diesen Sachverhalt beurteilen würde.
    Womöglich ist die wöchentliche MPT gar nicht zwingende Voraussetzung!
    Zu spitzfindig?

    Viele Grüße - NV