Hallo zusammen,
folgender Fakt:
Pat. kommt am 27.01. in die Sucht.
27.01.- 05.02. Intensiv.
06.02.- 09.02 QE
10.02.- 11.02. Intensiv
12.02 Regelb. wegen Verlegung.
13.02.- 15.02. Intensiv dekompensiert. Deshalb Rückverlegung
16.02.- 20.02. QE
Wie würdet ihr den Fall kodieren.
Mir geht es mehr um den Wochenryhtmus.
Bei uns im KIS stellt sich das so dar, dass ich am 13.02. den letzten Eintrag habe, mit Intensiv.
Da ich den QE schon am 06.02. eingetragen habe darf ich ihn ja nicht mehr am 16.02. eintragen.
Woher weiß einer der den Fall nicht kennt wann der 2te QE beginnt?
Geht der bei der Auswertung als Fehler? Weil ja vom 13. bis zum 19. der Ryhtmus sein müsste (ist ja gar nicht der Fall). Der 20.02. stände ja dann ohne Kode da.
Oder habe ich einen Denkfehler. Kann natürlich Freitag Nachmittag auch sein
Bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß und schönes Wochenende
Akim