Hallo Forum,
leider habe ich zu dieser speziellen Konstellation keinen vergleichbaren Fall im Forum gefunden.
Ich benötige deshalb bei folgender Fallkonstellation Hilfe:
Behandlungsdiagnose ist die Epilepsie.
Behandlung im Krankenhaus A:
1. Aufenthalt: 09.01.2014, 22:00 Uhr, bis 11.01.2014, 12:03 Uhr.
2. Aufenthalt: 11.01.2014, 22:15 Uhr, bis 12.01.2014, 13:00 Uhr.
Krankenhaus A führt eine Fallzusammenführung durch.
Behandlung als Notfall im Krankenhaus B:
12.01.2014, 13:54 Uhr, bis 17.01.2014, 15:00 Uhr
Wie wird folgender Teil von §3 (2) FPV "Dauerte die Behandlung im verlegenden Krankenhaus nicht länger als 24 Stunden, so ist im aufnehmenden Krankenhaus kein Verlegungsabschlag nach Satz 1 vorzunehmen; ..." definiert?
Ich deute den Begriff "Behandlung" als Einzelfall (hier: 2. Aufenthalt im Krankenhaus A; < 24 Stunden); somit ist von keinem Krankenhaus ein Verlegungsabschlag vorzunehmen.
Liege ich richtig?
Vielen Dank