Frist vor MDK Prüfung

  • Hallo liebes Forum,

    gibt es einen Zeitraum den einem der MDK geben muss vor der Prüfung?

    Aktueller Fall : Prüfauftrag (Eingang15.07.2014) über Zusendung von 10 Fällen bis 07.08.2014.

    Bilde mir ein irgendwann mal was gelsen zu haben mit mindestens "4 Wochen" vor Prüfung!

  • Hallo Osirius,
    soweit mir bekannt, gibt es bislang in keinem Landesvertrag entsprechende Regelungen. In der Praxis wird das so gehandhabt, dass dem MDK bzw. der Kasse ggf. mitgeteilt wird, zu welchen Fällen die Unterlagen noch nicht vorgelegt werden können und diese dann einfach später nachgelegt werden. Da das BSG grds. eine Prüfdauer von bis zu 4 Jahren für zulässig erachtet, gibt es auch keinen Anlass für MDK/Kassen, hier einseitig zeitlich enge Vorgaben zu machen (insbesondere wenn das GA dann erst nach mehreren Monaten kommt). Evtl. ändert sich das aber durch die gem. § 17c KHG vorgesehene Neuregelung der MDK-Prüfung, hier soll im Laufe dieses Monats eine Entscheidung durch die Schiedsstelle fallen...
    MfG aus Kölle

  • Hallo,

    wobei zu erwähnen ist, dass es schon eine Kasse gibt, die nach 4 Wochen eine Verletzung der Mitwirkungspflicht sieht und die strittigen Beträge aufrechnet.
    Liefern Sie die Unterlagen eine Woche Später nach, ist das Geld trotzdem aufgerechnet und Sie können dem Geld hinterher laufen...

    Kenne ich jedoch aktuell nur von einer Kasse aus einem sehr kleinem westlichen Bundesland.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Kenne ich jedoch aktuell nur von einer Kasse aus einem sehr kleinem westlichen Bundesland.


    Hallo,
    ist das die wo von telefonischen Rückfragen abgesehen werden muss, um das ganze nicht zu verzögern?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch