Hallo zusammen,
wir haben gerade mal wieder die Diskussion, wie streng die
Maßstäbe bei der Verwendung des Intensivmerkmals „vitale Gefährdung“ auszulegen
sind.
Die Definition sagt:
Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt.
Wobei „engmaschig“ bedeutet: Dass mindestens über 6 Stunden im Abstand von 30 Minuten die Vitalparameter erfasst werden.
Ist das dann auf der Suchtstation der Psychiatrie überhaupt noch zu leisten oder müssten die Pat. dann nicht in ein somatisches Haus verlegt werden?
Wie oft und nach welchen Kriterien wird das Merkmal in anderen Häusern angewandt?
Wie oft werden welche Parameter geprüft?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Herzliche Grüße
PEPPINA