Hallo zusammen,
auch nach intensivem durchforsten des Forums konnte ich bisher keine zufriedenstellende Antwort zu dem Thema B18.2 vs. Z22.5 finden.
Die Verweise in den alten Beiträgen funktionieren offensichtlich nicht mehr, daher wieder mal die leidige Frage B18.2 oder Z22.5.
Folgender Fall:
Pat. mit bekannter Hepatitis C.
Die aktuelle Laboruntersuchung hat eine erhöhte Viruslast ergeben, der Pat. bekommt aber bei uns keine Medikamente. Allerdings sagt in diesem Fall der Laborbefund „kein akuter Handlungsbedarf“.
Nebendiagnosedefinition:
„… bei einem Aufwand von therapeutischen Maßnahme, diagnostischen Maßnahmen,
erhöhtem Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand .. „
Behandelt wird nicht, aber eine gesonderte Diagnostik (separate Blutentnahme, spezielles Fremdlabor) ist erfolgt und eben die erhöhte Viruslast diagnostiziert worden.
In den meisten Fällen kodieren wir Z22.5.
Hier würde ich jetzt allerdings eher zu B18.2 tendieren.
Wie handhaben andere Häuser solche Fälle?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
PEPPINA