Sehr geehrtes Forum,
von der Kasse haben wir bezüglich der Kodierung einer HD eine Anfrage bekommen, wo ich sehr unzufrieden wäre, wenn wir ihr ihren Einwand zugestehen müssten
Folgender Fall:
Patient bekommt in anderer Klinik im Juni XPS- Laser-Vaporisation der Prostata, wird entlassen, wenig später wieder aufgenommen wegen spülpflichtiger Makrohämatorie u. Harnblasentamponade, entwickelt im Aufenthalt eine Sepsis.
Patient wird dann aus dieser Klinik, bei uns zur akutgeriatrischen Komplexbehandlung aufgenommen. HD für die geriatrische Frührehabilitation ist die R31 (dies hat ja zur Aufnahme geführt), PCCL 4 durch die ND.
Am 14. Behandlungstag stürzt er u. zieht sich eine Femurfraktur zu, die am selbigen Tag genagelt wird.
Patient bleibt noch weiter 5 Tage akutgeriatrisch und wird dann in die (Geri-)Reha entlassen.
Die MDA haben die Fraktur (S72.2) als Entlass- HD kodiert. Womit wir in die I08C kommen.
Jetzt schreibt die Kasse, das nach DKR D002f die R53 (Unwohlsein u. Ermüdung) HD sein müsste, womit wir in der Z01B landen (Wäre auch bei der R31 so, die ja z. KH-Aufnahme geführt hat.).
Allgemein landen akutgeriatrische Fälle mit dem 8-550.x die im Aufenthalt durch was auch immer eine operative OPS erhalten in einer Z- DRG?
Wird ja aber dem Aufwand nicht gerecht, oder? (s. Anmerkung 1 der D002f)
Würde mich sehr über Hilfe u. Anregungen freuen!!!
Vielen Dank &
Freundliche Grüße
A. Thomas