Optionshaus 2014 - Jahreswechsel 2014/2015

  • Hallo,
    in der PEPP-Welt (inkl. einige Veranstaltungsanbietern) scheinen zwei Meinungen zu existieren, wie Optionshäuser, die im aktuellen Jahr (2014) umgestiegen sind, mit Jahresüberliegern (2014/2015) umzugehen haben:

    Variante 1: Optionshäuser, die in 2014 optiert haben, entlassen ALLE Patienten (administrativ) zum 31.12.2014, die noch nach altem Entgeltsystem (Basis-/Abteilungspflegesätzen) finanziert werden, nehmen diese administrativ wieder zum 01.01.2015 auf und rechnen die restliche Zeit über den neuen Katalog 2015 ab .....
    Begründet wird dies vornehmlich mit §4 - Extremlangliegern und entsprechend "weitgreifenden" Auslegungen.

    Variante 2: nur Überlieger aus 2013 werden administrativ entlassen, so wird 2015 einmal nach Basis-/Abteilungspflegesätzen noch abgerechnet, Überlieger aus dem PEPP-Zeitalter 2014 (also Aufnahmen NACH Option) werden nach Katalog 2014 weiter abgerechnet und Neuaufnahmen in 2015 (inkl. den Extremlangliegern aus 2013) entsprechend nach Katalog 2015.

    Was ist nun richtig ?!?!

    Verwirrte Grüße

    ?( MedCon03

  • Hallo,

    meiner Meinung nach ist Variante 2 korrekt.

    Aufnahmen aus 2013 werden administrativ entlassen und zum 1.1.15 im PEPP Katalog 2015 neu aufgenommen.

    Aufnahmen aus 2014 nach BPFLV werden weiter mit Pflegesätzen vergütet, auch in 2015.

    Aufnahmen aus 2014 nach PEPP laufen weiter im Katalog 2014 allerdings mit Basisentgeltwert ohne Ausgleiche ab 01.01.2015. Auch Wiederaufnahmen zu diesen Fällen in 2015 müssen ggf. nach Katalog 2014 kodiert und gegroupt werden.

    Für Aufnahmen in 2015 gelten die Kataloge 2015 (außer bei oben angesprochener Wiederaufnahme).


    Edit: Für die Erlösausgleichsberechnung werden aber alle Fälle außer die Überlieger aus der BPFLV Zeit (die aus der AEB Ermittlung herausgerechnet wurden). Mit PEPP Entgelten bewertet und entsprechend wird der Erlösausgleich ermittelt. Hierbei müssen dann die Jahresüberlieger 2014/15 zum Jahreswechsel nach unterschiedlichen Katalogen gegroupt werden. Für die Bewertung der Tage in 2014 ist der Katalog 2014 ausschlaggebend. Für die Bewertung der Tage in 2015 wird der Katalog 2015 herangezogen.


    Viele Grüße,

    Matt

    2 Mal editiert, zuletzt von Matt (10. November 2014 um 15:12)

  • Hallo MedCon03,

    Matt hat völlig recht!

    Zu den Patienten aus 2013 hier die entsprechende Regelung aus der PEPPV 2014:

    § 4 Jahreswechsel bei Extremlangliegern
    (1)Sofern ein im Jahr 2013 aufgenommener Patient am 31. Dezember 2014 noch nicht entlassen wurde, wird für Zwecke der Abrechnung eine Entlassung zum 31. Dezember 2014 angenommen; der 31. Dezember 2014 ist dabei kein Berechnungstag. (2)Eine Fallzusammenfassung nach § 2 Absatz 1 und 2 findet nicht statt. (3)Die Sätze 1 und 2 finden auch für vor dem Umstiegszeitpunkt aufgenommene Patienten Anwendung. (4)Die Abrechnung ab dem 01.01.2015 wird für Patienten nach den Sätzen 1 bis 3 nach den dann gültigen Kodierregeln, ICD- und OPS-Katalogen und Entgeltkatalogen, beginnend mit der ersten Vergütungsstufe, durchgeführt.

    Allgemein ist nicht die Meinung von "Veranstaltungsanbietern" von Bedeutung, sondern das geschriebene Wort - vor allem dann, wenn es mal wirklich eindeutig beschrieben ist.

    Schöne Grüße
    Anyway

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (14. November 2014 um 12:29)

  • Hallo,

    eine Nachfrage zu Punkt 2 im post von Matt:

    Aufnahmen aus 2014 nach BPflV müssen ja zwangsläufig vor dem Umstiegszeitpunkt aufgenommen worden sein. Gilt dann nicht die Regelung, dass sie ebenfalls zum 31.12.2014 administrativ entlassen und zum 1.1.2015 nach PEPP neu aufgenommen werden müssen?

    Und noch eine Frage: woraus ergibt sich, dass Wiederaufnahmen von Pat. mit Erstaufnahme in 2014 auch in 2015 weiter nach den 2014er Katalogen zu kodieren sind?
    Das vereinfacht zwar die Fallzusammenfassung, aber wo ist das festgelegt?

    Viele Grüße
    NV

  • Hallo NuxVomica,

    Aufnahmen aus 2014 nach BPflV müssen ja zwangsläufig vor dem Umstiegszeitpunkt aufgenommen worden sein. Gilt dann nicht die Regelung, dass sie ebenfalls zum 31.12.2014 administrativ entlassen und zum 1.1.2015 nach PEPP neu aufgenommen werden müssen?

    Genau das ist/war ja meine Frage (Variante 1), da dies in HKG sowie DKI Veranstaltung ploetzlich behauptet wurde und ich keinen Beleg dafuer finde .... ;(

    Ich finde nur §4 - Extremlanglieger..... und da ist, wie Matt es auch definiert, etwas anderes niedergeschrieben....

    LG
    MedCon03

  • Guten Morgen,

    ich glaube, dass die o.g. Fragen (insbesondere um "System-Hineinlieger") auch entstehen, weil in den obigen Fallvarianten zwei Themen miteinander vermischt werden, die aber separat zu betrachten sind, nämlich:

    • die Frage der Abrechnung dieser Fälle und
    • die Frage der Berücksichtigung dieser Fälle zum Zwecke der Budgetplanung.


    Diese Frage ist auch nicht (angesichts vieler Fallvarianten) mal eben mit ein oder zwei Sätzen zu beantworten. Meist ergeben sich ja aus kurzen Antworten weitere Fragen... Ich verweise hierfür sehr gern auf die Seiten 30 ff. der "Hinweise zu den Budget- und Entgeltverhandlungen nach BPflV n.F. (PEPP) 2014" der NKG, die Sie ggfs. hier (unter dem Datum 21.03.2014) oder aber ggfs. auch bei Ihrer Krankenhausgesellschaft anfordern können.

    NKG-Vertreter bieten für die DKI auch empfehlenswerte Seminare an, so z.B. "Erfolgreiche Budgetverhandlungen 2015 nach dem Psych-Entgeltgesetz" am 04.12.2014 in Berlin.

    Ich hoffe, dass diese Hinweise erst einmal weiterhelfen.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo MedCon03,

    den Beleg finden Sie im post von Anyway: "Die Sätze 1 und 2 finden auch für vor dem Umstiegszeitpunkt aufgenommene Patienten Anwendung." (PEPPV 2014)

    Viele Grüße
    NV