Hallo,
in der PEPP-Welt (inkl. einige Veranstaltungsanbietern) scheinen zwei Meinungen zu existieren, wie Optionshäuser, die im aktuellen Jahr (2014) umgestiegen sind, mit Jahresüberliegern (2014/2015) umzugehen haben:
Variante 1: Optionshäuser, die in 2014 optiert haben, entlassen ALLE Patienten (administrativ) zum 31.12.2014, die noch nach altem Entgeltsystem (Basis-/Abteilungspflegesätzen) finanziert werden, nehmen diese administrativ wieder zum 01.01.2015 auf und rechnen die restliche Zeit über den neuen Katalog 2015 ab .....
Begründet wird dies vornehmlich mit §4 - Extremlangliegern und entsprechend "weitgreifenden" Auslegungen.
Variante 2: nur Überlieger aus 2013 werden administrativ entlassen, so wird 2015 einmal nach Basis-/Abteilungspflegesätzen noch abgerechnet, Überlieger aus dem PEPP-Zeitalter 2014 (also Aufnahmen NACH Option) werden nach Katalog 2014 weiter abgerechnet und Neuaufnahmen in 2015 (inkl. den Extremlangliegern aus 2013) entsprechend nach Katalog 2015.
Was ist nun richtig ?!?!
Verwirrte Grüße
MedCon03