INVOS Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) zur Bestimmung der regionalen cerebralen Sauerstoffsättigung; OPS-Kodierung

  • Es stellt sich die Frage ob bei INVOS-Einsatz der OPS 8-923 (Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung) kodiert werden kann;

    bzw.der OPS 8-924 (invasives neurologisches Monitoring),
    da hier das Inkl.: "Monitoring der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe" heisst und im Inklusivum nicht noch mal extra darauf abgehoben wird, das diese Messung "invasiv" zu erfolgen hat.

    Falls eine solche Kodierung nicht möglich sein sollte, bitte ich um alternative Kodiermöglichkeiten....

    Mit freundlichen Grüßen im trüben November

  • Hallo,
    Der OPS-Kode 8-923 dient in seiner ursprünglichen Bedeutung der Abbildung invasiver Verfahren zur fiberoptischen Messung der zerebralvenösen Sauerstoffsättigung im Bulbus jugularis. Durch den medizinisch-technischen Fortschritt wurden Verfahren wie die Nah-Infrarot-Spectroscopy entwickelt, um nichtinvasiv vergleichbare Überwachungsmöglichkeiten zu erhalten. Die anatomischen Strukturen des Gehirns und die Algorithmen der Signalauswertung gestatten dabei Rückschlüsse auf die zerebralvenöse Sauerstoffsättigung. Der Kode differenziert nicht zwischen invasiven und nichtinvasiven Verfahren, er kann somit zur Verschlüsselung des Verfahrens verwendet werden.
    Stammt nicht von mir sondern von hier

    Andere Auffassung:
    Laut OPS-Eintrag umfasst der Kode auch das Monitoring der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe. Das hierfür verwendete Verfahren ist die Nahinfrarotspektroskopie (NIRS), welche zur nicht invasiven Darstellung von Gewebeeigenschaften experimentell seit den 1970er Jahren verwendet wird. Ein anderes Verfahren zur Messung der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe ist mir nicht bekannt. Das war wohl auch das Problem bei der Kalibrierung der NIRS-Geräte, da der entsprechende Goldstandard fehlte. Wegen des Inklusivums ist der Kode 8-924 Invasives neurologisches Monitoring daher für das Monitoring der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe korrekt.

    Noch eine andere Auffassung:
    Der Kode 8-923 dient der Abbildung eines nichtoperativen, aber invasiven Verfahrens, bei dem mittels eines Katheters, dessen Spitze in den Bulbus jugularis platziert wird, die hirnvenöse Sauerstoffsättigung gemessen wird.
    Der Kode 8-924 ist ebenfalls ein invasives Verfahren, wobei hier die Meßsonde im Hirnparenchym liegt.
    Die Near-Infrared-Spectroscopy hingegen ist eine organspezifische Weiterentwicklung der Pulsoxymetrie und ist dem vergleichsweise nicht kodierbar.


    Alles klar?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    Einmal editiert, zuletzt von E_Horndasch (21. November 2014 um 08:50)

  • Hallo Herr Horndasch,

    es existiert mind. 1 Verfahren zur invasiven Messung der O2-Sätt im Hirngewebe (ptiO2-Sonden) und genau das ist mein Problem (Abgrenzung zum nichtinvasiven Verfahren) bei der Anwendbarkeit des OPS 8-924.
    Die von Ihnen erwähnte FOKA Anfrage ist mir bekannt und hilft nicht wirklich weiter, da die Anfrage "unscharf" formuliert ist und die Quelle für das GA, indem INVOS mit venöser Sauerstoffsättigungsmessung gleichgesetzt wird, nicht benannt wird.

    Etwas erstaunlich finde ich, dass dieses Thema bisher im Forum nicht weiter diskutiert wurde, da es sich um ein Verfahren mit erhöhtem Aufwand und bei schwerkranken Patietnen handelt, was wiederum eine nicht unerhebliche Erlößrelevanz im Einzefall nach sich zieht. Sollte es etwa eine andere Lösung zu diesem Problem geben????

    Mit freundlichen Grüßen

  • hallo Satori!


    Der Hersteller von INVOS 5100C schreibt auf seinen Internetseiten unter Technology:
    INVOS system technology gives you a noninvasive " window " to the body`s microvasculature ...
    ... Unlike parameters that measure only arterial or venous blood, INVOS technology includes contributions from both in a 3:1 ratio, yielding a venous-weighted percent saturation.


    Da wird also die Unsicherheit, was gemessen wird, in einen Vorteil umgebogen und dann "venous-weighted" genannt.
    Richtig "venous" ist es aber eben nicht.
    Als nicht-invasives Trendmonitoring der O2-Sättigung taugt es aber offenbar.


    Geräte, welche invasiv ptiO2 messen, bestimmen den O2-Partialdruck im Hirn-Gewebe (tissue), nicht die Sauerstoff-Sättigung.


    OPS 8-923 verlangt "venös" und die O2-Sättigung.
    8-924 verlangt "invasiv".


    INVOS ist nicht venös und nicht-invasiv.
    Geräte mit der Clark-Sonde ( zB LICOX ) sind invasiv, messen den Sauerstoffpartialdruck.


    Ist das nicht morbide schön?. Das in der Praxis jetzt am häufigsten angewandte nicht-invasive neurologische Monitorverfahren ist nicht mit 8-92 kodierbar.
    ( Bleibt noch, die DKR und FAQ durchzusehen )


    mfg ET.gkv

    2 Mal editiert, zuletzt von ET.gkv (23. November 2014 um 15:13)

  • Guten Morgen,
    folgt man der genauen Differenzierung zwischen Messung des 02-Partialdrucks und der Messung der O2-Sätt. dann existiert kein invasives Verfahren zur Messung der O2-Sätt im Hirngewebe.
    Sollte man dann nicht auch der Forderung nach buchstabengetreuer Anwendung von Vorschriften und Kodierung anwenden??
    Dann ist nämlich im Inkl. unter 8-924 nicht definiert, dass es sich um ein invasives Verfahren handeln muß.

    Übrigens führt die Suche im alph. Verz. des OPS zum OPS 8-924 (Sauerstoffsättigung; -Monitoring, Hirngewebe).
    Das hieße dann, das nach buchstabengetreuer Auslegung des alph Verz. der OPS 8-924 zu kodieren ist, da im systm. Verzeichnis kein spezieller Ausschluß formuliert ist.

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich stelle hier das Ergebnis der mündlichen Besprechung zwischen mir und dem DIMDI dar:

    Sagt der 4 Steller im Text "invasiv", dann muss ein invasives Verfahren angewendet worden sein, um es mit 8-924 kodieren zu können. Auch wenn die Inkl. dies nicht noch mal explizit wiederholen, muss auch bei diesen dann "invasiv" vorgegangen worden sein.
    Bedeutet im angefragten Fall= keine Kodierung mit 8-924.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • hallo Wassermann!


    Ich habe gerade noch rechtzeitig entdeckt, das es Ihr erster Post war. Also habe ich alle Bosheiten gelöscht, bemühe mich um Sachlichkeit und sage: Willkommen!


    Sie dürfen diese Zeile nicht als > Monitoring der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe < lesen.
    Korrekt lautet der Text > Invasives neurologisches Monitoring der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe <


    Zu solchen Kodierfehlern kommt es, wenn "bottom to top" kodiert wird. Die weiter oben stehenden Anforderungen werden nicht zur Kenntnis genommen bzw vergessen.
    Kodieren Sie "top to bottom" kommen Sie mit einem nicht-invasiven Verfahren in 8-924 ja gar nicht hinein.
    Übelstes Beispiel für einen "bottom to top"-Fehler hier im Forum ist die Kodierung epileptischer Anfälle als Epilepsie obwohl gar keine Epilepsie vorliegt.
    So geschehen für Alkoholentzugskrämpfe ( Gelegenheitsanfälle ). Unter G40.5 steht was von Alkohol. G40 lautet aber "Epilepsie"


    Satori
    Welches Patientenklientel haben Sie?
    Ich frage wegen P005. Wie lange bleiben die Sonden?


    mfg ET.gkv

  • Guten Abend,

    ET.gkv

    Satori und meine Wenigkeit arbeiten in derselben Abteilung...

    Das INVOS wird auf der ITS bei neurochirugischen Patienten bzw. bei Pat. mit HLM und Kreislaufstillstand genutzt.

    Bezüglich Ihres letzten Beitrages möchte ich auf den zweiten Absatz meines ersten :wacko: Beitrages verweisen.

    In welcher Reihenfolge müssen den nun alphab. und system. Verzeichnis angewendet werden?

    Hier liegt meines Erachtens nach die Lösung des Problems und ein "bottom to top" Problem entsteht nicht.

    Eine DIMDI-Anfrage:" Sollte das INVOS ... unter OPS 8-923 oder 8-924 kodiert werden?"

    ergab folgende Antwort:

    " Dem DIMDI liegen zu diesem Problem keine Inf`'s vor. Wenden Sie sich an die zuständige Fachgesellschaft DIVI"

    Eine, ehrlich gesagt, enttäuschende Aussage, zumal das DIMDI für Erstellung und Weiterentwicklung des OPS verantwortlich ist und die DIVI sich nicht mit Kodierungsfragen beschäftigt.


    Mit voradventlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Wassermann,

    ich habe doch die prinzipielle Antwort des DIMDI dargestellt. Es ist aus genanntem Grund eben nicht 8-924. Was ist da noch unklar?
    Es ist immer das Systematische Verzeichnis zuletzt zu benutzen, um die Einträge im Alph. Verzeichnis zu überprüfen.


    Eine, ehrlich gesagt, enttäuschende Aussage, zumal das DIMDI für Erstellung und Weiterentwicklung des OPS verantwortlich ist und die DIVI sich nicht mit Kodierungsfragen beschäftigt.


    Wie gesagt, die Antwort haben Sie jetzt. Und wenn Ihnen die DIVI nicht helfen kann, wenden Sie sich an entsprechende (andere) Fachgesellschaften. Die haben in der Regel DRG-Beauftragte.

  • Guten Tag,

    ich wärme diesen Thread nochmal auf, da sich die Situation nach der Differenzierung von 8-923 in 8-923.0 "Invasiv" und 8-923.1 "Nicht invasiv" neu darstellt. Mir stellt sich nun erst recht die Frage nach der Abgrenzung zwischen 8-923.0 und 8-924. Beide Kodes bilden ein invasives Monitoring der intrazerebralen Sauerstoffsättigung ab, beim einen ist jedoch von der "hirnvenösen" Sättigung die Rede, beim andern von der Sättigung im "Hirngewebe". Vielleicht kann hier ein neurologisch versierter Intensivmediziner mal den Unterschied der beiden Verfahrensklassen darstellen. Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen,

    B. Liebermann