• Ein liebes Hallo an alle im neuen Jahr,

    ich habe mal eine Frage an alle die schon nach Pepp abrechnen. Kann man den 9-700.* code und den 8-985.* code zusammen abrechnen oder nicht ? Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. :whistling: ?(

    Danke schon mal im vorraus :thumbup:

  • Hallo Achatdruse,
    8-985 können Sie überhaupt nicht in der Psychiatrie "abrechnen".

    Zitat


    Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden

    Abgesehen davon, dass der Kode 9-700 im Jahr 2015 nicht mehr gültig ist. Sie suchen nach dem Kode 9-647.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

    Einmal editiert, zuletzt von B. Gohr (9. Januar 2015 um 09:27)

  • Hallo,

    Nur so nebenbei: (OPS-) Kodes werden nicht abgerechnet, sondern kodiert. Abgerechnet wird dann die PEPP, die unter Verwendung der Kodes gruppiert wird.

    (Eine aussagekräftiger Themenüberschrift wäre auch ganz nett...)

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von GW (8. Januar 2015 um 17:41)