Aufnahme Jugendliche (17 1/2) in Psychiatrie möglich?

  • Hallo liebe Mitstreiter im Forum,

    ich habe eine Frage und hoffe, Sie können mir weiterhelfen:

    Wir möchten eine 17 1/2- jährige Frau auf unsere Drogenstation (Erwachsenenpsychiatrie) aufnehmen. Gibt es rechtliche Aspekte, die dagegen sprechen ?( oder ist das möglich?

    Vorab vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    NiZim

  • Hallo NiZim,

    das kann man natürlich machen. Wir haben auch eine solche Drogenstation in der Erwachsenenstation und dort sind regelmäßig Patienten unter 18.
    Die Erziehungsberechtigten müssen halt einverstanden sein (Unterschrift Behandlungsvertrag) und möglichst die Jugendlichen auch.
    Für die Patienten gelten dann die OPS Kodes der Erwachsenenpsychiatrie.
    Gruß, helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich war mir nicht sicher, ob es da rechtliche Bedenken/ Einwände gibt. Da Eltern/ Jugendliche die Behandlung aber möchten, hole ich die Unterschrift ein - dann kann die Behandlung beginnen :-).

    LG
    NiZim

  • GW -

    wenn hier formale Bedenken angedeutet werden würde ich klar widersprechen:

    Nein, es gibt auch formal unter den von helmutwg genannten Voraussetzungen keine Bedenken/Einwände für eine Behandlung eines Minderjährigen in der Erwachsenenpsychiatrie! Das ist zwar nicht die Regel, kommt aber auch in unserem Haus immer mal wieder vor und ist manchmal wie im vorliegenden Fall auch gar nicht anders zu handhaben, da es kaum spezielle Suchtstationen für Jugendliche gibt. Man mag darüber streiten, ob ein solcher Aufenthalt immer sinnvoll ist ("Lerneffekt", "Kontaktanbahnung"), aber das ist wiederum eine ganz anderes Thema.

    Gruß
    Anyway

  • Hallo Anyway!
    Nun machen Sie mich aber neugierig!
    Wie rechnen Sie denn einen solchen Fall ab? Welche Komplexbehandlungen nehmen Sie denn da?

    Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo,
    als Aussenseiter meine ich dazu: kann man machen. Aber bitte immer die "fiktive wirtschaftliche Alternativbehandlung" beachten. Und wenn es außerhalb des Versorgungsauftrages ist, dann erbringen Sie das womöglich für Gotteslohn. Wäre für die Kasse so gesehen auch wirtschaftlich..

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo!

    Inhaltlich bin ich sicherlich der Meinung, dass gelegentlich in der Allgemeinpsychiatrie auch ältere Jugendliche behandelt werden können und wie Erwachsene kodiert werden sollten.

    Aber es ist zu beachten, dass es eine gesonderte Beplanung der Kinder-und Jugendpsychiatrie gibt. Inwieweit dies Jugendliche aus der Behandlung in der Allgemeinpsychiatrie ausschließt, kann ich nicht genau sagen und ist möglicherweise auch länderspezifisch.

    Die OPS 9-60 bis 9-64 firmieren allerdings unter dem Begriff "Erwachsene" während die OPS 9-65 bis 9-69 Strukturvoraussetzungen beinhalten (z.B. Leitung Kinder- und Jugenpsychiater), die von den meisten Allgemeinpsychiatrien nicht erfüllt werden. Bei der (von der Rechtsprechung geforderten) "Auslegung am Wortlaut" hat man hier ein Problem. Die vom DIMID in den Hinweisen zu den Komplexkodes für Psychiatrie und Psychosomatik genannte Ausnahme gilt hier explizit nur für die psychosomatische Behandlung und den OPS 9-63. Das erschwert die Argumentation für die anderen Erwachsenen-OPS ungemein, da sich das DIMDI ja offensichtlich des grundsätzlichen Problems bewusst ist, die Ausnahme jedoch nur spezifisch für die Psychosomatik formuliert.

    Daher empfehle ich insbesondere bei einem elektiven Fall (um den es sich wohl im Eingangsbeispiel dieser Diskussion handelt), dies zuvor mit dem Kostenträger zu klären.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von GW (27. März 2015 um 10:25)

  • Hallo Herr Gohr,

    ich möchte Sie ungern mit unerfüllter Neugierde ins Wochenende gehen lassen ;)

    Bei uns werden die in der Erwachsenenpsychiatrie behandelten minderjährigen Patienten "formal" wie Erwachsene behandelt. Ensprechend landen die Fälle vom Grouper her in einer Erwachsenen-PEPP (wir rechnen als Optionshaus bereits nach PEPP ab!). Selbstverständlich liegt in jedem Fall eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen vor. Die Krankenkassen haben damit bisher kein Problem (ist ja von den Behandlungskosten her auch viel günstiger, insofern kann ich den Hinweis von E.Horndasch nicht ganz nachvollziehen!).
    Das InEK wird die Fälle zwar in den Fehlerprotokollen aufführen, aber das lässt sich fallspezifisch klären.

    Allseits ein schönes Wochenende
    Anyway

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (27. März 2015 um 14:50)

  • ist ja von den Behandlungskosten her auch viel günstiger, insofern kann ich den Hinweis von E.Horndasch nicht ganz nachvollziehen


    Hallo,
    wenn der Fall gestrichen wird ist es noch günstiger.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • E_Horndasch,

    ich bezog mich in erster Linie auf die von Ihnen erwähnte "fiktive wirtschaftliche Alternativbehandlung".

    Wir haben solche Behandlungen auch schon im Vor-PEPP-Zeitalter so gehandhabt. Klar - falls sich eine Kasse querstellen sollte, würden wir entsprechend reagieren, aber in den letzten Jahren lief wie bereits erwähnt alles problemlos und ich gehe auch in Zukunft nicht von einem abweichenden Verhalten der Kassen aus.

    Es handelt sich aber auch wohlbemerkt um Einzelfälle, bei denen sich dieses Vorgehen gut begründen ließ. Die Erwachsenenpsychiatrie soll und wird keine Konkurrenz zur KJP werden!

    Schöne Grüße
    Anyway