Hallo zusammen,
das DIMDI hat bei den Hinweisen folgenden Text veröffentlicht:
Ist für Kinder und Jugendliche in psychiatrisch-psychosomatischer Behandlung die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung gemäß den Zusatzkodes 9-693 ff. indiziert, gilt für die Berücksichtigung der über die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen Folgendes:
Bei Kindern und Jugendlichen in psychiatrisch-psychosomatischer Intensivbehandlung gemäß Kode 9-672 können auch die über die Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden Leistungen im Rahmen der Zusatzkodes 9-693 ff. berücksichtigt werden.
(Die Berücksichtigung dieser Leistungen ist über den primären Kode nicht möglich, da dort keine Therapieeinheiten abgebildet sind.)
http://www.dimdi.de/static/de/klas…-psychkodes.htm
Wie ist das zu verstehen? Können dann Zeiten die aus Gruppen über 3 Patienten ebenfalls in die 9-693er Kodes eingerechnet werden? Das würde ja bedeuten, dass grundsätzlich alle erbrachten therapeutischen und pflegerischen Leistungen in diese Kodes und damit auch in die ergänzenden Tagesentgelte fließen?!
Grüße, helmutwg