Hallo Forum
Ich habe gerade ein Problem mit „Wartetagen“ soll heißen ein Patient ist Verlegungsfähig (Reha-fähig) kann aber erst einige Tage später verlegt werden, weil die aufnehmende Einrichtung vorher keine Kapazitäten hat.
Die Kassen lehnen nun zunehmend die Kostenübernahme für solche „Wartezeiten“ ab, weil der Aufenthalt nicht medizinisch begründet sei.
Konkretes
Beispiel 1 :
Eine Patientin wird mit Angina Pectoris aufgenommen. Recht schnell wird eine operationswürdige 3-Gefäss-Erkrankung diagnostiziert, die Patientin stabilisiert und alle präoperativen Maßnahmen durchgeführt. Nun vergeht noch 1 Woche bis die Patientin verlegt werden kann. Der MDK urteilt, das die Patientin nicht entlassfähig ist, dass aber die Operation schon eine Woche früher möglich gewesen wäre. (Frage wo?)
Beispiel 2 :
Hallo Forum
Bei Hüftendoprothesen Rechnen wir bis zum Wundheilungsdatum die A-Fallpauschale ab. Danach Tagesgleiche Pflegesätze, wenn die Verweildauer nicht für die B-Fallpauschale ausreicht, sonst B-Fallpauschale.
Nun ergeben sich häufiger „Wartezeiten“ zwischen Wundheilungsdatum und Verlegung in die anschließende Reha. Die KK argumentiert der Patient sei nach erreichen des Wundheilungsdatums Reha-fähig und verweigert die Kostenübernahme für die „Wartetage“ zwischen Wundheilungsdatum und Verlegung in die Reha.
Wie ist bitte die rechtliche Lage für solche „“systemimmanenten“ Wartetage?
Was habt Ihr für Erfahrungen mit den KK ?
Gruß und Dank im Voraus
Janus-MK