Warum OPS 9-63 kodieren?

  • Guten Morgen zusammen,

    nach einiger Zeit stummen Mitlesens, möchte ich mich nun auch aktiv im Forum beteiligen und beginne mit einer Frage:

    Wir sind ein psychosomatisches Fachkrankenhaus, welches dieses Jahr noch optieren wird (beginnend mit dem 4. Quartal). Wir fühlen uns auch (derzeit noch) gut vorbereitet, was unsere Dokumentation betrifft. An einem Punkt bin ich aber ins Grübeln gekommen. Wir versuchen (soweit die Strukturvoraussetzungen gegeben sind) in ca. 50% der Wochen Komplexbehandlung (9-63) zu erreichen und auch zu dokumentieren. Lt. Grouperlogik ist die psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung aber überhaupt nicht relevant für die abzurechnende PEPP. Wir vermuten lediglich einen höheren "Anreiz" für den MDK, die Strukturvoraussetzungen für die Komplexbehandlung zu prüfen.
    Meine Idee ist es nun, ausschließlich Regelbehandlung 9-60 zu kodieren, um hinsichtlich der Strukturvoraussetzungen weniger angreifbar zu sein. Auswirkungen auf die abzurechnende PEPP hat es nicht. Habe ich hier einen groben Denkfehler?
    Vielen Dank für Ihre Antworten!
    - Peppita -

  • Hallo Peppita,

    schön, dass Sie Ihre Fragen aktiv einbringen.

    Leider begehen Sie tatsächlich einen Denkfehler, denn "aussuchen" kann man sich die Kodierung natürlich nicht, diese hat korrekt zu erfolgen (s. § 301 Abs. 2 Satz 2 SGB V i.V.m. OPS 2015 und PP001a der DKR-Psych 2015)!

    Sofern Sie jedoch bestimmte Strukturmerkmale etc. nicht erfüllen, landen Sie ja "automatisch" in der Regelbehandlung.

    Ob dies zukünftig PEPP-relevant wird, wird die weitere PEPP-Entwicklung zeigen. Diesbezüglich bleiben wir hier im Forum ja gemeinsam "am Ball".


    MfG,

    ck-pku

  • Def.-Handbuch PEPP 2016, S.163:

    wenn mehr als 50% der Pflegetage (des Falles) in einer Abteilung mit einem der nachstehenden Fachabteilungsschlüssel erbracht werden:
    2931, 3100, 3110, 3160, 3161, 3190, 3191, 3191
    wird in PSO gruppiert

    Viele Grüße - NV

  • Hallo,

    um die 9-63 kodieren zu können, müssen standardisierte psychosom. - psychotherap. Diagnostik durchgeführt werden.
    Einige Ärzte und Psychologen erwarben einen Grundkurs OPD.
    Eine Psychologin sprach jedoch, das sie nur den OPD erbringen könnte, wenn sie noch eine erweiterte Fortbildung zum OPD bekommt.
    Ist dies richtig oder reicht für die Erfüllung der Mindestmerkmale 9-63 dieser Grundkurs aus?

    Schönes Wochenende

  • Guten Morgen PEPPY,

    der OPS benennt keine besonderen, zusätzlichen Bedingungen an die Ausbildung derjenigen Ärzte und Psychologen, die die Achse II – IV der operationalisierten psychodynamischen Diagnostik (OPD-2) im Rahmen der Diagnostik erfassen. Und darüber hinaus gibt es keine verbindlichen Bestimmungen zur Rechtfertigung des OPS-Kodes.
    Aber bitte beachten Sie insbesondere, dass es sich bei der Liste der angewandten Verfahren lediglich um eine beispielhafte Auflistung handelt.

    Ihre Kollegin meint wahrscheinlich, dass Sie in der OPD-Weiterbildung neben einem Grundkurs noch einen Aufbaukurs machen muss. Dies fordert aber -wenn überhaupt- der OPS bestenfalls indirekt.

    Ich hoffe, meine Einschätzung hilft Ihnen weiter. Einen guten Wochenstart wünscht


    mfG,

    ck-pku