Guten Morgen zusammen,
nach einiger Zeit stummen Mitlesens, möchte ich mich nun auch aktiv im Forum beteiligen und beginne mit einer Frage:
Wir sind ein psychosomatisches Fachkrankenhaus, welches dieses Jahr noch optieren wird (beginnend mit dem 4. Quartal). Wir fühlen uns auch (derzeit noch) gut vorbereitet, was unsere Dokumentation betrifft. An einem Punkt bin ich aber ins Grübeln gekommen. Wir versuchen (soweit die Strukturvoraussetzungen gegeben sind) in ca. 50% der Wochen Komplexbehandlung (9-63) zu erreichen und auch zu dokumentieren. Lt. Grouperlogik ist die psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung aber überhaupt nicht relevant für die abzurechnende PEPP. Wir vermuten lediglich einen höheren "Anreiz" für den MDK, die Strukturvoraussetzungen für die Komplexbehandlung zu prüfen.
Meine Idee ist es nun, ausschließlich Regelbehandlung 9-60 zu kodieren, um hinsichtlich der Strukturvoraussetzungen weniger angreifbar zu sein. Auswirkungen auf die abzurechnende PEPP hat es nicht. Habe ich hier einen groben Denkfehler?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
- Peppita -