• Hallo,

    bei uns ist bei Rechnungsprüfungen der MDK zuständig, in dessen Einzugsbereich die Klinik fällt. Handelt es sich aber um eine MDK-Vorlage im Vorfeld, z.B. bei Beantragung eines bestimmten Eingriffes, gilt das Wohnortprinzip der/des Versicherten

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • ...ist das nicht eigentlich sowieso völlig wumpe?
    Ich hab da doch eh keinen Einfluss drauf...
    Die Krankenkasse beauftragt irgendeinen MDK und ich muss den ja so nehmen wie er kommt, ob mir das passt oder nicht... :rolleyes:
    Ich hab übrigens immer (!) mit dem örtlichen MDK hier zu tun, völlig egal woher die Patienten kommen, wo die wohnen oder was sonst so ist... Ich hab noch nie einen anderen MDK gesehen... ;(

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."