Hallo zusammen,
ich vertrete auch die Meinung, dass bei U69.3-! kein zusätzlicher Aufwand nachgewiesen werden muss.
Der U-Kode ist m. E. nach keine ND die der ND-Definition entsprechen müsste bzw. überhaupt könnte, denn hier geht es einzig und allein um die Angabe der Art des Konsums, die im ICD-Katalog sogar gefordert wird.
Folglich verfahren wir zur F11so:
Konsumiert der Pat. Heroin bekommt er U69.30!/.-31! (je nach i. v. oder nicht i.v.).
Ist er substituiert ohne Beikonsum von Heroin, gibt es keine U69.3-! sondern Z51.83 für die Substitution dazu.
Besteht die Abhängigkeit z. B. durch Tilidin, Tramal, o. ä. gibt es keinen zusätzlichen Kode dazu.
Das ist für mich das einzig logische Vorgehen.
Viele Grüße
PEPPINA