Liebe Mitstreiter,
ich habe gerade einen Anruf einer AOK bekommen, bei ich nicht weiß, ob ich lachen oder weinen soll.
Wir, PEPP-Optierer, haben eine Prä-PEPP (P003C) abgerechnet, der MDK hat geprüft und nichts zu beanstanden gehabt. Die Kasse möchte aber nun nicht zahlen, der in der Vereinbarung die PEPP P003C nicht vereinbart ist, P003B und P003A aber schon.
Ich habe dem Mitarbeiter versucht zu erklären, dass es bei einer bewerteten Leistung doch unerheblich sei, die Vereinbarung ja nur einen Rahmen zur Kalkulation vorgibt und die Rechnung natürlich zu gleichen ist. Seine Antwort:
"Na hören Sie mal, ich bearbeite Fälle Bundesweit, und Sie sind der erste der jetzt so Argumentiert. Wenn Sie Recht hätten, würden Vereinbarungen ja gar keinen Sinn machen"
Habe ich jetzt einen derart harten Denkfehler? Bewerete Leistungen aus dem PEPP-Katalog sind doch immer zu bezahlen, oder nicht? Selbst bei unbewerteten Leistungen würde doch eine tagegleiche Vergütung gemäß PEPP-V anfallen?!
Danke für Ihre Beiträge vorab