Hallo Forumsmitglieder,
in einem uns heute zugegangenen Schreiben teilt uns die AOK mit, dass DRGs, welche die Kostenträger nicht mit uns vereinbart hätten, unsererseits auch nicht in Rechnung gestellt werden dürften.
Bei den von der AOK kritisierten Rechnungen handelt es sich um DRGs, die einerseits Notfälle darstellen, andererseits im Kompetenzbereich unseres Hauses liegen und gleichzeitig in unserem Versorgungsauftrag begründet sind.
Eine derartige Auslegung der bestehenden Gesetzgebung seitens der Kostenträger haben wir früher oder später erwartet, dennoch ist man ja auch über Erwartetes nicht selten überrascht. Unserer Ansicht nach entbehrt die Argumentation der AOK jeglicher juristischer Grundlage und ist unter Berücksichtigung unseres Versorgungsauftrages haltlos. Über einen kurzen Hinweis in dieser Sache wäre ich sehr dankbar.
MfG
Orfeas
Controlling