Hallo Forum,
ich habe ein Problem bei der Umsetzung eines MDK-Gutachtens, nach dem eine Fallzusammenlegung durchgeführt werden soll.
Aufenthalt 1:
13.01. bis 14.01.2016, F49F, Partition A
Im Rahmen der LHK-Untersuchung misslang eine stabile Katheterlage über die rechte Arteria radialis, so dass auf die rechte Arteria femoralis gewechselt wurde. Durch den bereits erhöhten Kontrastmittelverbrauch wurde die Intervention der festgestellten LAD-Stenose auf einen neuen Termin verschoben.
Aufenthalt 2:
15.02. bis 16.02.2016, F58B, Partition O
Der MDK sagt nun, die zweite elektive Koro wäre innerhalb der oGVD durchführbar gewesen, und damit eine Fallzusammenführung der beiden Aufenthalte.
Technisch ist das nicht möglich, es sei denn, ich würde das Aufnahmedatum des zweiten Aufenthaltes fälschen und vorverlegen. Oder ich müsste die Regeln der FPV umgehen.
Zudem könnte man dann bei jedem Patienten mit zwei Aufenthalten mit einem etwas zu großen Zeitraum dazwischen fiktiv immer den Patienten innerhalb der oGVD aufnehmen?! Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Gruß GeRo