Hallo NG,
wir werden vom MDK zunehmend aufgefordert, komplette Krankenakten zur Überprüfung der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zu senden. Entlassungsbriefe reichen nicht mehr.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
§276 (4) SGB V sieht dieses ja so nicht vor.
Wie sieht es in anderen Krhs. aus?
Angeblich gäbe es dazu Gerichtsurteile, wonach Krankenhäuser dazu verpflichtet sind.
Für Antworten /Diskussion bin ich dankbar.
R. Wanninger