Hallo zusammen,
Pat. (92J!) mit operativ versorgter Sprunggelenkfaktur am 1.6.2016. Bei der ambulanten Kontrolle am 30.7. (außerhalb der OGVD vom 1. Aufenthalt, also keine Fallzusammenführung!) wird eine Osteosynthesenlockerung festgestellt und eine stationäre Aufnahme zur Korrektur für den 4.8. vereinbart.
Am 3.8. erfolgt aber die ungeplante Aufnahme auf die Innere Abteilung wegen anhaltender Übelkeit mit Durchfällen und Hypokaliämie. Aufnahmediagnose: A09.9 Gastroenteritis/Kolitis etc. (kein Erregernachweis). Nach Kaliumsubstitution und Medikamentenumstellung Besserung der Symptome und Verlegung auf die Chirurgie zu geplanten Osteosyhthesekorrektur (am 5.8. erfolgt.)
Frage nach der DRG-Entlassungshauptdiagnose .
Unzweifelhaft war zum 4.8. die Aufnahme geplant worden. Die HD wäre sicher die T84.1 mechanische Komplikation.... gewesen.
Am 3.8. kam sie Pat. definitiv aber mit etwas ganz anderem (s.o. A09.9)! Ist nach FPV nicht diese A09.9 der Aufnahmegrund und somit die Aufnahme- und damit Hauptentlassungsdiagnose für den gesamten Aufenthalt, auch wenn es logischerweise in eine Fehler-DRG führt
Vielen Dank für Stellungnahmen