In einem laufenden Klagefall fordert das Sozialgericht die komplette Patientenakte an mit der Ankündigung, diese der beklagten Krankenkasse zur Einsicht vorzulegen. Sie bezieht sich dabei auf eine Entscheidung vom BSG vom 19.12.2017 ( B 1 KR 19/17 R, dort begründet mit "Recht auf rechtliches Gehör"). Wir werden der Aufforderung des Gerichtes zwar nachkommen, obwohl ich mich schon ernsthaft frage, wie das mit dem Bundesdatenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist, da natürlich keine entsprechende Zustimmung des Patienten vorliegt...
Ich erwarte jetzt keine Rechtsberatung (obwohl ich nichts dagegen hätte), aber es ist möglicherweise eine interessante Info und mich interessieren Meinungen, Erfahrungen etc. aus anderen Kliniken.
Schöne Grüße
Anyway